Im Mittelstand lässt die Verbreitung betrieblicher Vorsorge noch zu wünschen übrig. Doch unabhängige Vermittler können eine betriebliche Altersversorgung in kleinen und mittelständischen Unternehmen effizient umsetzen.
Ansatzpunkt für die Beratung ist anders als früher nicht mehr das Recht auf Entgeltumwandlung, sondern die vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente für alle. Aufgrund der neuen Fördermöglichkeiten nach § 100 EStG kann nun die Arbeitgeberfinanzierung eine Renaissance erleben. Das wichtigste dabei ist, dass die neue Förderung auch eine doppelte Förderung der Betriebsrente ermöglicht:
Je nach Zusammensetzung der Belegschaft können sich dabei sogar Förderquoten von bis zu 51 % der Beiträge ergeben. Mit der entsprechenden Beratungssoftware lässt sich das für jedes Unternehmen schnell darstellen.
Machen Sie es Ihrer Lohnbuchhaltung einfacher. Damit diese den Förderbetrag richtig bucht, können Sie sich hier eine Checkliste herunterladen. Eine weitere Möglichkeit zur Refinanzierung der Arbeitgeberrente ist das teilweise Einbringen von (künftigen) Lohnerhöhungen in eine Betriebsrente. Das ist attraktiv für den Arbeitgeber und attraktiv für den Beschäftigten.
Betriebsrente vs. Lohnerhöhung
Aus Arbeitgebersicht | Aus Arbeitnehmersicht |
Lohnerhöhungen sind teuer | Von der Lohnerhöhung bleibt wenig übrig |
Die positive Wirkung ist nur kurzfristig | Die „kalte“ Progression macht Lohnerhöhungen immer unattraktiver |
Lohnerhöhungen wecken Begehrlichkeiten | Mit jeder Lohnerhöhung steigt auch die Versorgungslücke |
Lohnerhöhungen sind stark mit Steuern und Sozialabgaben belastet | |
Imagewirkung für den Arbeitgeber eher selten |
Lohnerhöhung vs. Arbeitgeberbeitrag zur bAV
Bsp. für mittelständische GmbH mit 50 Beschäftigten. bAV i.H.v. 100 Euro pro Monat pro Beschäftigten, also insgesamt 60.000 Euro p. a.
Nettoaufwand Lohnerhöhung | Nettoaufwand Arbeitgeberrente |
49.370,64 Euro | 32.615,52 Euro |
* 30 % unterstellter Unternehmenssteuersatz_Gehaltsstruktur: 4 % > 6.700 Euro; 16 % 4.539 – 6.700 Euro; 40 % 2.201 – 4.538 Euro, 40 % < 2.200 Euro p. M.
Der erste Baustein und der neue Beratungsansatz der bAV-Architektur nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ist damit die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente. Weiterhin spielt das Thema der effizienten Ergänzung einer Arbeitgeberrente eine wichtige Rolle. Wie das sinnvoll umgesetzt werden kann, erfahren Sie in Teil 2 dieses Beitrags.
Quelle: Der Beitrag ist erschienen in der AssCompact Sonderausgabe zur betrieblichen Altersversorgung 9/2019