Die Umwandlung von Sonderzahlungen zugunsten einer bAV ist ein attraktiver Ansatz, um Spitzenverdiener zu beraten.
Arbeitgeber erkennen herausragende berufliche Leistungen per Sonderzahlungen oder Tantieme an. So einen monetären Bonus erhalten vor allem Geschäftsführer oder leitende Angestellte. Doch hohe Sonderzahlungen haben einen Nachteil: Ein Großteil wird durch die Steuerprogression gemindert.
Die Umwandlung von Sonderzahlungen zugunsten einer Pensionszusage (sog. „Deferred Compensation“) bietet hier eine attraktive Alternative. Dadurch kann die Steuerlast reduziert und gleichzeitig eine hohe Altersversorgung aufgebaut werden. Dafür werden Tantieme oder Sonderzahlungen nicht mit dem Gehalt ausgeschüttet, sondern als Einmalzahlungen für eine rückgedeckte Pensionszusage verwendet. Die Steuerlast wird die Rentenphase und damit auf einen meist geringeren Steuersatz verlagert. Regelmäßige Sonderzahlungen können anschließend über Zuzahlungen eingerechnet werden.
Was kann umgewandelt werden?
- Tantiemen
- Sonderzahlungen
- Nicht verbrauchter Urlaub (unter Einhaltung des gesetzlichen Mindesturlaubs nach Bundesurlaubsgesetz)
- Abfindungszahlungen
Für welche Zielgruppen ist eine „Deferred Compensation“ besonders geeignet?
- Einkommen oberhalb der BBG (Geschäftsführer, leitende Angestellte)
- Kunden mit dem Wunsch nach vorzeitigem Ruhestand
- Empfänger von Bonifikationen