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Bertelsmann-Studie: Altersarmut steigt weiter an

Eine unabhängige Untersuchung der BertelsmannStiftung prognostiziert eine steigende Altersarmut in Deutschland. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hilft dabei, die Versorgungslücke im Alter zu schließen.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
21.07.2017
Bertelsmann-Studie: Altersarmut steigt weiter an
© beijersbergen | Shutterstock

Eine unabhängige Untersuchung der BertelsmannStiftung prognostiziert eine steigende Altersarmut in Deutschland. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hilft dabei, die Versorgungslücke im Alter zu schließen.

Die Wissenschaftler des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) haben im Auftrag der BertelsmannStiftung die Entwicklung der Altersarmut bis 2036 untersucht. Also genau jenen Zeitraum, in dem die Generation „Babyboomer“ in den Ruhestand übergehen wird.

Das Fazit der Studie ist alarmierend. Die Armutsrisikoquote wird laut den Simulationsberechnungen der Wissenschaftler in der Altersgruppe der dann 67-Jährigen von heute 16 auf 20 Prozent im Jahre 2036 ansteigen. Als besonders gefährdet definiert die Studie alleinstehende Frauen, Menschen ohne Berufsausbildung und Langzeitarbeitslose. Als armutsgefährdet gelten Rentner mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 958 Euro.

BRSG fördert Geringverdiener
Die unabhängige Bertelsmann-Studie belegt die steigende Notwendigkeit privat vorzusorgen. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und zielt im jüngst beschlossenen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auf Menschen mit geringen Einkommen ab. Insbesondere erhöht das Gesetz die Attraktivität einer betrieblichen Altersversorgung. Neu ist nämlich ein monatlicher Freibetrag von 204,50 Euro, der bei einer eventuellen Grundsicherung im Alter nicht angerechnet werden darf. Das war bislang eines der Haupthemmnisse gegen eine bAV, da die Einkünfte aus späteren Betriebsrenten voll angerechnet wurden. Jede freiwillige Vorsorge wird nun deutlich gestärkt.  Und das gilt auch für Selbständige.

Außerdem wurde ein steuerlicher Förderbeitrag von 30 Prozent für zusätzliche Arbeitgeberbeiträge in die betriebliche Altersversorgung eingeräumt. Diese gelten nur für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 2.200 Euro. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Arbeitnehmer teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt ist. Im neuen Gesetz wurde ebenfalls die Erhöhung der Riester-Grundzulage von 154 auf 175 Euro festgeschrieben.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

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