Frage
Bis wann muss der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss für vor 2019 eingerichteten Versorgungen umgesetzt sein?
Antwort
Nach dem Wortlaut der Übergangsvorschrift des § 26a BetrAVG ab dem 1.1.2022. Dafür haben Arbeitgeber in den meisten Fällen den Jahreswechsel genutzt. Die Folgen für Vermittler und Arbeitgeber, wenn der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss nicht oder zu spät umgesetzt wurde bzw. wird, haben wir in den Teilen „Haftungsfolgen für Vermittler“ und für Arbeitgeber, für Sie aufbereitet.