Bis wann muss der Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG im Bestand umgesetzt sein?
Seit Jahresbeginn sind Arbeitgeber verpflichtet, auch ihre Entgeltumwandlungen im Bestand zu bezuschussen. Das bedeutet, dass die verpflichtende Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis auch bei vor 2019 eingerichteten Versorgungen zwingend gilt. Doch nicht alle Unternehmen sind hier schon so weit.
Seit Jahresbeginn sind Arbeitgeber verpflichtet, auch ihre Entgeltumwandlungen im Bestand zu bezuschussen. Das bedeutet, dass die verpflichtende Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis auch bei vor 2019 eingerichteten Versorgungen zwingend gilt. Doch nicht alle Unternehmen sind hier schon so weit.
Frage Bis wann muss der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss für vor 2019 eingerichteten Versorgungen umgesetzt sein?
Antwort Nach dem Wortlaut der Übergangsvorschrift des § 26a BetrAVG ab dem 1.1.2022. Dafür haben Arbeitgeber in den meisten Fällen den Jahreswechsel genutzt. Die Folgen für Vermittler und Arbeitgeber, wenn der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss nicht oder zu spät umgesetzt wurde bzw. wird, haben wir in den Teilen „Haftungsfolgen für Vermittler“ und für Arbeitgeber, für Sie aufbereitet.
Das Bundeskabinett hat am 06.11.2024 den Verordnungsentwurf über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2025 beschlossen. Änderungen gegenüber Referentenentwurf des…
Das Bundessozialgericht nimmt freiwillig versicherte Betriebsrentner weiterhin von der Abmilderung der Beitragslast in der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Freibetrag aus. Hintergrund zur…
bAVheute verlost 10 Exemplare des aktuellen Kompass 2/2024. Die Autorinnen und Autoren widmen sich darin wieder unterschiedlichen Themen rund um die bAV. Der Kompass gibt dabei in bewährter Weise…
Stuttgart/Dortmund, 29.10.2024 – Die Stuttgarter hat auf der diesjährigen DKM gleich zwei Auszeichnungen vom renommierten Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP) überreicht bekommen:…