Bis wann muss der Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG im Bestand umgesetzt sein?
Seit Jahresbeginn sind Arbeitgeber verpflichtet, auch ihre Entgeltumwandlungen im Bestand zu bezuschussen. Das bedeutet, dass die verpflichtende Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis auch bei vor 2019 eingerichteten Versorgungen zwingend gilt. Doch nicht alle Unternehmen sind hier schon so weit.
Seit Jahresbeginn sind Arbeitgeber verpflichtet, auch ihre Entgeltumwandlungen im Bestand zu bezuschussen. Das bedeutet, dass die verpflichtende Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis auch bei vor 2019 eingerichteten Versorgungen zwingend gilt. Doch nicht alle Unternehmen sind hier schon so weit.
Frage Bis wann muss der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss für vor 2019 eingerichteten Versorgungen umgesetzt sein?
Antwort Nach dem Wortlaut der Übergangsvorschrift des § 26a BetrAVG ab dem 1.1.2022. Dafür haben Arbeitgeber in den meisten Fällen den Jahreswechsel genutzt. Die Folgen für Vermittler und Arbeitgeber, wenn der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss nicht oder zu spät umgesetzt wurde bzw. wird, haben wir in den Teilen „Haftungsfolgen für Vermittler“ und für Arbeitgeber, für Sie aufbereitet.
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