Die Verbesserungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sind in der breiten Bevölkerung noch nicht angekommen. Warum das eine gute Nachricht für Vermittler ist und wo es Aufklärung braucht.
Das Beratungsunternehmen Aon befragte 1.000 Arbeitnehmer aus Großunternehmen zur betrieblichen Altersversorgung. Ein Ergebnis ist, dass die Komplexität der bAV Menschen nach wie vor abschreckt über den Betrieb vorzusorgen. Besonders ärgerlich ist dieses Ergebnis, da die Befragten grundsätzlich zu einer betrieblichen Vorsorge bereit wären. Geschlechterübergreifend meinten das 13,6 Prozent. Hauptgrund gegen die bAV ist mit 18,9 Prozent jedoch ein zu geringes Einkommen. Vor allem Frauen (26,9 %) sehen keine Möglichkeit, in ihrer Verdienstsituation auch noch vorzusorgen.
Gesetzesverbesserungen unbekannt
Auf die bAV spezialisierte Vermittler können entscheidend dazu beitragen, die Haupthürde abzubauen. Das BRSG bringt vor allem für die niedrigen Einkommen deutliche Verbesserungen. So gibt es bspw. einen Freibetrag auf die Betriebsrente, bei Grundsicherung im Alter . Ebenso erhalten Arbeitgeber steuerliche Anreize, die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter mit geringerem Einkommen zu unterstützen.
bAV-Startschuss 2019 gefallen
Apropos Arbeitgeber. Die beschriebenen Wissensdefizite führen sich unter den Arbeitgebern fort. Weitere Markterhebungen zeigen auch hier dringenden Beratungsbedarf, vorrangig zum Arbeitgeber-Zuschuss. Viele Firmenchefs wissen gar nicht, dass sie seit Januar 2019 für neue Entgeltumwandlungen zum Zuschuss verpflichtet sind.
Für Vermittler bringen die Informationslücken enormes Potenzial. Sie können sich mit ihrem Know-how attraktive Firmenkunden erschließen. Gerade beim Kampf um Fachkräfte sind Firmenchefs dankbar, wenn sie im Bereich bAV gut aufgestellt sind. Ebenso bieten sich – nicht nur durch das BRSG – tolle Beratungsansätze bei Arbeitnehmern. Unter den Belegschaften stehen heute Zusatzleistungen, wie die betriebliche Altersversorgung, oftmals höher im Kurs als eine Gehaltserhöhung.