Im Finanzausschuss des Bundestages plädierte Prof. Dr. Jochen Ruß vom ifa-Institut für ein Beitragsgarantieniveau, das angemessen wäre und weiterhin bedarfsgerechte Produkte ermöglichen würde.
Die Absenkung des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung auf 0,25 % erscheint vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase sinnvoll und angemessen. Da jedoch für Vorsorgelösungen, wie die Riester-Rente oder die Beitragszusage mit Mindestleistungen (BZML), eine 100-%ige Beitragsgarantie vorgeschrieben ist, schwächt diese Vorgabe diese Lösungen schwer. „Zwei zentrale Segmente des deutschen Altersvorsorgesystems werden somit – als Nebenwirkung einer Verordnung – massiv geschwächt bzw. sogar faktisch abgeschafft“, brachte es ifa-Geschäftsführer Jochen Ruß, der als Sachverständiger im Finanzausschuss geladen war, in der Anhörung auf den Punkt.
70–80 % Mindestgarantie realistischer
Spätestens zum Zeitpunkt der Absenkung des Höchstrechnungszinses müsse auch die Mindestgarantie bei Riester und der BZML gesenkt werden. Einer aktuellen Studie des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) zufolge, seien auch Altersvorsorgeprodukte mit Garantien, die signifikant unterhalb 100 % der eingezahlten Beiträge liegen, für sicherheitsorientierte Verbraucher bedarfsgerecht. Sie seien deutlich chancenreicher als Produkte mit hohen Garantien, aber dennoch nur geringfügig (wenn überhaupt) riskanter, sofern man die für Verbraucher relevanten Chancen und Risiken in Bezug auf die Kaufkraft der Leistung betrachtet, was in der Praxis bisher kaum geschieht. Als sinnvoll erachtet das ifa ein Garantieniveau zwischen 70–80 % der eingezahlten Beiträge, das im aktuellen Zinsumfeld für Produktgeber gut darstellbar wäre und gleichzeitig für sicherheitsorientierte Verbraucher bedarfsgerechte Lösungen ermögliche.
Die komplette Stellungnahme des ifa im Finanzausschuss.