Obwohl Frauen ihre finanzielle Unabhängigkeit anstreben, hat die tatsächliche Altersversorgung noch Potenzial. Sensibilisierung, Ermutigung und nicht zuletzt die Vorzüge einer (arbeitgeberfinanzierten) bAV helfen, die Weichen für ein Mehr an Altersversorgung rechtzeitig zu stellen.
Vom Risiko der Altersarmut sind noch immer größtenteils Frauen betroffen. Die Gründe dafür sind oft altbekannte: „Traditionelle“ Aufgabenteilung in den Familien, wo überwiegend Frauen für die Betreuung der Kinder oder Pflege von Angehörigen im Beruf kürzertreten. Oft kehren Frauen nur in Teilzeit in ihren Beruf zurück. Und „aus Teilzeit kann keine Vollzeitrente werden“, wie kürzlich auf dem German Equal Pension Symposium Finanzexpertinnen, unter anderen Dr. Henriette Meissner, konstatierten. Viele Frauen, die Familie, Partnerschaft und Berufsleben erfolgreich meistern, können im Bereich der eigenen Finanzvorsorge noch weiter ermutigt werden.
Unabhängigkeit erhöhen
Denn die Mehrheit der Frauen (63 %) zählt finanzielle Unabhängigkeit zu ihren wichtigsten Zielen. Dennoch sorgen laut Finanzkompass Deutschland 60 Prozent privat nicht vor. Um die drohende Altersarmut zu verhindern, muss das Thema also angepackt werden. Dafür braucht es meist nur etwas Mut, denn Frauen stufen ihr Finanzwissen oftmals geringer ein, als es wirklich ist. Um das Selbstbewusstsein in Sachen Finanzen zu stärken, liefert die Initiative „HÖR AUF DICH“ der Stuttgarter einige Ansätze. Ein Experiment (siehe Video) sensibilisiert dabei anschaulich, wie sich das Selbstbild vieler Frauen manifestiert – und gibt Denkanstöße, dies positiv aufzubrechen.
Mit einer Vielzahl aus Vertriebsmaßnahmen (u. a. Anschreiben zur Altersarmut, Social-Media-Content und Impuls-Präsentationen) können Frauen ermutigt werden, ihre Finanzen selbst(bewusst) in die Hand zu nehmen.
Besonders die betriebliche Altersversorgung bietet gute Chancen, die Versorgungssituation von Frauen zu verbessern. Nicht nur durch die Fördermöglichkeiten und Anreize einer arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente, sondern auch durch Regelungen zur bAV in Tarifverträgen (z. B. für Arzthelferinnen/MFA oder Apotheken-Angestellte).