Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz aus der Perspektive der Lohnbuchhaltung

Buchtipp und Leseempfehlung: Die Autoren Dr. Henriette Meissner und Torsten Franke haben den Leitfaden „BAV und Lohnbuchhaltung“ um die Elemente des Betriebsrentenstärkungsgesetz ergänzt. Die neue Version ist gerade im Verlag Wolters Kluwer erschienen.

bAVheute
25.09.2018
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz aus der Perspektive der Lohnbuchhaltung
Ein Standardwerk zur bAV und BRSG. Leitfaden bAV: Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von Margret Kisters-Kölkes, Ralf Linden und Dr. Henriette Meissner, erschienen bei Wolters Kluwer.

Buchtipp und Leseempfehlung: Die Autoren Dr. Henriette Meissner und Torsten Franke haben den Leitfaden „BAV und Lohnbuchhaltung“ um die Elemente des Betriebsrentenstärkungsgesetz ergänzt. Die neue Version ist gerade im Verlag Wolters Kluwer erschienen.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV), insbesondere in Form der Entgeltumwandlung, aber auch in Form der sog. Mischfinanzierung, gehört heute zum Alltag vieler Unternehmen. Hier hat sich in den vergangenen Jahren ein Standardmodell herausgebildet, das sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verändert. Mit der Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis und dem Förderbetrag für Niedrigverdiener beispielsweise kommen grundlegend neue Elemente hinzu. Diese Neuregelungen haben schnell zu Fragen auch und vor allem in der Lohnbuchhaltung geführt. Deshalb hat sich das Autoren-Duo Dr. Henriette Meissner und Torsten Franke zusammen mit Wolters Kluwer für eine neue Version des Leitfadens „BAV und Lohnbuchhaltung“ entschieden, der Mitte September in der 6. Auflage erschienen ist.

Die Architektur der bAV neu gedacht

Die aktuelle Betriebsrentenreform dreht die bAV in vielen Bereich auf links, sodass auch der Leitfaden in einer anderen Struktur erscheint. So startet das Werk mit einer Zusammenfassung relevanter Fragen, die die gesetzliche Neuregelung des § 1 Abs. 1a BetrAVG mit sich gebracht hat. Denn gerade im Bereich Arbeitgeberzuschuss ist die „richtige“ Lohnabrechnung gefragt. Zumal es im Vorfeld darum geht, eine einheitliche Handlungsstrategie festzulegen mit dem Inhalt „Zeitpunkt der Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis“ und „Umgang mit bestehenden Arbeitgeberzuschüssen“. Hierzu liefern die Autoren anschauliche Beispiele und tabellarische Berechnungen sowie Checklisten.

Renaissance der arbeitgeberfinanzierten bAV

Aber auch die Neuregelung eines Förderbeitrages für Niedrigverdiener nach § 100 EStG ist als Domäne der Lohnbuchhaltung zu sehen. Diese Neuregelung wird bereits jetzt als Renaissance der arbeitgeberfinanzierten bAV gefeiert. Dabei gilt der Anreiz nur für Arbeitnehmer, die unter 2.200 EUR p.m. verdienen. Unter Erfüllung weiterer Voraussetzungen erhält der Arbeitgeber für die Zielgruppe der Niedrigverdiener einen Förderbetrag i.H.v. 30 %, den er direkt von der geschuldeten Lohnsteuer abziehen kann. Voraussetzungen sind, u. a. erstes Dienstverhältnis, rein arbeitgeberfinanzierte Beiträge, das Einhalten der in § 100 EStG genannten Einkommensgrenzen, gleichmäßige Verteilung der Vertriebs- und Abschlusskosten der Verträge über die Laufzeit („ungezillmerte“ Verträge), Neubeiträge ab 01.01.2017, Mindestjahresbeitrag 240 EUR, maximal förderfähiger Beitrag 480 EUR, Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds.

Verständlich, kompakt und für die Praxis

In der 6. Auflage zeigen die Autoren im DIN A4-Format auf über 60 Seiten anschaulich, wie die Neuregelungen rund um das BRSG für die Lohnabrechnung bzw. den Arbeitgeber zu implementieren sind. Stolperfallen werden beleuchtet, Checklisten und Kommunikationslösungen inkl. Formulierungsvorschlag angeboten u.v.m. Der Leitfaden wendet sich dabei nicht nur an Mitarbeiter in der Lohnabrechnung. Fundiertes Wissen zum Thema Lohnbuchhaltung und bAV macht auch Berater zu einem unverzichtbaren Partner für den Geschäftskunden.

Aus dem Inhalt:

  • Die neue Architektur der bAV
  • Auswirkungen der bAV im Entgeltabrechnungssystem
  • Prozessleitfaden für ausgewählte personale Ereignisse
  • Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten
  • Leistungsbezug
  • Hinweise zu anderen Durchführungswegen
  • Allgemeine Praxisbeschreibung zur Umsetzung im Lohnbuchhaltungssystem
  • Checkliste Umsetzung § 100 EStG
  • Checkliste Vervielfältigungsregelung nach § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG
  • Checkliste Weiterführungsmöglichkeit nach § 40b EStG a. F.
  • Anhang – Gesetzliche Grundlagen zur Lohnabrechnung in der bAV

Weitere Informationen finden Sie auch im Onlineshop des Verlags Wolters Kluwer.

Das könnte Sie auch interessieren

6 Gründe – 6 Lösungsansätze: Wie Vermittler die bAV-Blockaden in Betrieben lösen können
Deloitte-Studie bAV 2025

6 Gründe – 6 Lösungsansätze: Wie Vermittler die bAV-Blockaden in Betrieben lösen können

Zu viele Beschäftigte nutzen die bAV noch nicht. Vermittler, die die größten Hürden kennen, können mit Konzepten Betriebe und Mitarbeitende gezielt mitnehmen. Die Deloitte-bAV-Studie 2025…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
16.12.2025
Highlights der bAV-Rechtsprechung 2025
Rechtssicher beraten

Highlights der bAV-Rechtsprechung 2025

Arbeits-, Steuer- oder Zivilrecht – die bAV streift eine Reihe von Rechtsgebieten, in denen auch in diesem Jahr wieder Urteile gesprochen wurden, die Vermittler kennen und deren Folgen in der…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
16.12.2025
Die Wunschliste der bAV für 2026 – und darüber hinaus
„Prosit Neujahr“

Die Wunschliste der bAV für 2026 – und darüber hinaus

Zum Jahreswechsel folgen wir der guten Tradition, Wünsche für das kommende Jahr zu formulieren. Auch für die bAV steht wieder einiges auf dem Wunschzettel. Die Haushaltslage ist mit…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
16.12.2025
Wie Vermittler das bAV-Verständnis ihrer Kunden verbessern können
Mehrheit tappt im Dunkeln

Wie Vermittler das bAV-Verständnis ihrer Kunden verbessern können

Nur die wenigsten Arbeitnehmer verstehen die bAV, zeigt eine Studie. Welche Bereiche das vor allem betrifft und wie Vermittler dort ansetzen können. Nur 29 % der Beschäftigten verstehen die bAV…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
16.12.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.