Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Das sind die wichtigsten Antworten zum BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz)

So manch einer ist verunsichert, wie es in der bAV weitergeht, wenn das neue Sozialpartnermodell nach der Reform eingeführt wird. Hier die wichtigsten Antworten auf drängende Fragen.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
17.05.2017
Das sind die wichtigsten Antworten zum BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
© Kinga | Shutterstock

So manch einer ist verunsichert, wie es in der bAV weitergeht, wenn das neue Sozialpartnermodell nach der Reform eingeführt wird. Hier die wichtigsten Antworten auf drängende Fragen.

Fragen von Kunden:

1. Lohnt sich meine bisherige bAV noch?

Antwort: JA! Die bisherige bAV bleibt attraktiv! Durch das bekannte System arbeitsrechtlicher Zusagen sind die zu erwartenden Leistungen klar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. Eine breite Auswahl von bewährten Produkten bietet bedarfsgerechte Lösungen für die Umsetzung und sorgt für Planungssicherheit. 

2. Was soll ich (als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer) jetzt konkret tun, um betrieblich vorzusorgen?

Antwort: Hier gilt wie bisher: Sprechen Sie mit dem Vermittler Ihres Vertrauens. Der Referenten-Entwurf führt nicht nur ein neues System für die Umsetzung durch die Sozialpartner ein. Für die bisherige bAV gibt es einige Verbesserungen, die die betriebliche Vorsorge noch lohnenswerter machen.

Fragen von Vermittlern:

1. Was bedeutet das Sozialpartnermodell für meine bAV-Beratung?

Antwort:  Durch den Gesetzentwurf vom 21.12.2016 und die aktuelle politische Diskussion ist auch die betriebliche Altersversorgung wieder in aller Munde. Zu Recht wird vielfach darauf hingewiesen, wie wichtig zusätzliche Vorsorge ist. Das gilt unabhängig vom Sozialpartnermodell. Im Vertrieb können Sie die Aufmerksamkeit zum Thema Vorsorge nutzen. Sie punkten mit überzeugenden Argumenten für die bAV und mit Ihrer persönlichen, kompetenten Beratung.

2. Welche Zielgruppe soll ich künftig noch auf bAV ansprechen?

Antwort: Das Sozialpartnermodell richtet sich insbesondere an die Branchen, die gemeinsame Versorgungssysteme etablieren wollen oder bereits eingerichtet haben (z.B. Metall, Chemie).

Die große Anzahl anderer Branchen bleibt also unverändert die Hauptzielgruppe der bisherigen bAV. Besonders wichtig ist es, Bereiche ohne vorhandene betriebliche Versorgungen anzusprechen (v.a. kleine und mittelständische Unternehmen).

3. Von welchen Punkten des Gesetzes profitieren meine Kunden?

Antwort:

  • Haben oder planen Ihre Kunden eine bAV in der bisherigen Form, profitieren sie beispielsweise von einem erhöhten Rahmen für die steuerliche Förderung (2018: bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze, das sind 1.248 €) mehr als bisher).
  • Niedrigverdiener können einen zusätzlichen Förderbetrag nutzen.
  • Das wichtigste Hemmnis für die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung bei Niedrigverdienern, namentlich die Anrechnung auf die Grundsicherung, wird endlich deutlich abgemildert.
  • Gutverdiener oberhalb der BBG können künftig den zusätzlichen Förderrahmen einfacher nutzen.
Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

Das könnte Sie auch interessieren

Auszahlung der bAV: Was bleibt nach Steuern und Sozialabgaben übrig?
Steuern in der Direktversicherung

Auszahlung der bAV: Was bleibt nach Steuern und Sozialabgaben übrig?

Die Direktversicherung ist einer der beliebtesten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Folglich treibt auch viele versorgte Arbeitnehmer die Frage nach den Abzügen in der…

Bild von Sebastian Schäfer
Sebastian Schäfer, Die Stuttgarter
08.05.2026
Aktivrentner: Was bei der Sozialversicherung beachtet werden sollte
Weiterarbeit und bAV

Aktivrentner: Was bei der Sozialversicherung beachtet werden sollte

Immer mehr Beschäftigte arbeiten im Rentenalter weiter. Für Vermittler entsteht daraus ein konkreter Beratungsanlass, da Sozialversicherung, Aktivrente und bAV sauber und zusammen gedacht werden…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
08.05.2026
Insolvenzschutz durch Bezugsrecht: Worauf es in der Praxis ankommt
Rechtssicherheit in der bAV

Insolvenzschutz durch Bezugsrecht: Worauf es in der Praxis ankommt

Der gesetzliche Insolvenzschutz in der bAV ist wichtig, aber nicht der einzige Sicherungsmechanismus. Bei der Frage, ob die Anwartschaft vor der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt ist, kann die…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
24.04.2026
Entgelttransparenz bringt auch die bAV auf den Prüfstand
Transparenzpflichten schon ab Juni 2026

Entgelttransparenz bringt auch die bAV auf den Prüfstand

Die Entgelttransparenzrichtlinie erhöht den Druck auf Unternehmen, Vergütungsbestandteile nachvollziehbar und geschlechtsneutral zu strukturieren. Das betrifft auch die bAV – und schafft neue…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
24.04.2026
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.