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Der „Dreisprung“ zur Betriebsrente

Der Mittelstand lechzt nach Fachkräften. Dabei können drei Tipps helfen, qualifiziertes Personal zu binden und der sozialen Fürsorge in Form einer Betriebsrente gerecht zu werden.

Bild von Dr. Henriette Meissner
Dr. Henriette Meissner, Die Stuttgarter
11.04.2017
Der „Dreisprung“ zur Betriebsrente
© kstudija | Shutterstock

Der Mittelstand lechzt nach Fachkräften. Dabei können drei Tipps helfen, qualifiziertes Personal zu binden und der sozialen Fürsorge in Form einer Betriebsrente gerecht zu werden.

Im kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind die Mitarbeiter häufig eng mit dem Unternehmen verbunden. Gleichzeitig weiß „der Chef“, wie wichtig es ist, gute Fachkräfte zu halten – und viele Unternehmenschefs wollen ihren Mitarbeitern etwas Gutes zukommen lassen. Und etwas Gutes gibt es für den Arbeitgeber (fast) zum Nulltarif. Dazu muss man den „Dreisprung“ in der Betriebsrente beherrschen:

Entgeltumwandlung
Die eigenen Mitarbeiter dürfen ihr Gehalt umwandeln in eine Betriebsrente. Hier gibt es durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnis deutliche Anreize vom Staat. Am einfachsten geht das durch eine auf den Mitarbeiter zugeschnittene Beispielrechnung, bei der er sein Gehalt „vorher“ / „nachher“ und seine Betriebsrente sieht: „Seeing is believing!“

Ein „Zuckerl“ obendrauf
Jeder Mitarbeiter, der etwas macht, bekommt von seinem Arbeitgeber ein Zuckerl in Form eines Arbeitgeberzuschusses. Typischerweise sind das pauschal 20 Euro, wenn der Mitarbeiter 100 Euro selbst einbringt. Und die Kosten? Welche Kosten? Wenn der normale Mitarbeiter einen Teil seines Gehaltes einbringt, hat der Arbeitgeber rund 20 Prozent Lohnnebenkostenersparnis. Das heißt, der Arbeitgeber investiert seine Ersparnis in die Zufriedenheit und in die soziale Absicherung seiner Mitarbeiter.

Vermögenswirksame Leistungen nutzen. Der letzte Schritt im Dreisprung: Das ist die Erlaubnis, auch die vermögenswirksamen Leistungen zukünftig in eine Betriebsrente einzubringen.

Dieses Standard-Modell ist vielfach erprobt und wird in vielen tarifvertraglichen Lösungen genutzt. Und wie ist das mit dem Aufwand? Mit der Direktversicherung, die im Mittelstand weit verbreitet ist, hält sich der Aufwand in Grenzen. Investieren sollte der Unternehmer in eine umfassende Information der Arbeitnehmer, damit sie ihre Vorteile individuell vorgerechnet bekommen und ihre Fragen stellen können. Diese Dienstleistung wird zum Beispiel häufig vom Versicherungsmakler angeboten. Er sorgt auch dafür, dass die Lohnbuchhaltung das Richtige zugeliefert bekommt.

Die Betriebsrente in Form der Direktversicherung passt zum Mittelstand. Und sie hilft bei der Lösung der Demografie-Falle. Also auf zum Dreisprung in der Betriebsrente.

Bild von Dr. Henriette Meissner

Beitrag von:

Dr. Henriette Meissner

Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

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