Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Der frühe Vogel kann entspannen

In einigen Medien war in letzter Zeit von „Doppelbelastung“ durch den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zu lesen. Darüber muss sich aber niemand Gedanken machen, der einen vorausschauenden und kompetenten Berater hat.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
12.10.2018
Der frühe Vogel kann entspannen
© BrAt82 | Shutterstock

In einigen Medien war in letzter Zeit von „Doppelbelastung“ durch den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zu lesen. Darüber muss sich aber niemand Gedanken machen, der einen vorausschauenden und kompetenten Berater hat.

Viele Arbeitgeber leisten bereits einen wichtigen Beitrag für die Zukunft und die finanzielle Absicherung ihrer Mitarbeiter. Ein Zuschuss zur bAV ist oft kostenneutral, der Wert in Form von Vertrauensgewinn und Mitarbeiterbindung ist unbezahlbar. Gerade die engagierten Arbeitgeber könnten aber im Regen stehen, sobald der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss in 2022 für Bestandsverträge kommt. Davor warnt derzeit medienwirksam das Beratungsunternehmen Sopra Steria Consulting. 

Lücke durch das BRSG? Schließen, bevor sie sich öffnet!

Sopra Steria mahnt, dass es zu einer Doppelbelastung für engagierte Arbeitgeber kommen könnte, da sich derzeit gezahlte freiwillige Zuschüsse und der spätere Pflichtzuschuss nicht verrechnen lassen. Im Zweifelsfall müsste der Arbeitgeber dann beides leisten. Was den Arbeitnehmer sicherlich freuen dürfte, die Unternehmenskasse weniger. Allerdings: Wenn ein Arbeitgeber von einem kompetenten und vorausschauenden Berater betreut wird, muss er sich keine Sorgen machen. Eine Doppelbelastung lässt sich von vornherein umgehen, wenn bestehende System frühzeitig und zukunftssicher angepasst werden. Frühzeitig und zukunftssicher heißt: Noch 2018 sollte auf arbeitsrechtlicher Ebene eine Regelung getroffen werden!

Auf Arbeitgeber mit freiwilligen Zuschüssen jetzt noch zugehen

Für Neuverträge sieht das BRSG bereits ab Januar 2019 einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % vor, soweit Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Für bAV-Berater gilt deshalb im letzten Quartal 2018: Firmenkunden aktivieren und sensibilisieren.

Die 3 wichtigsten Knackpunkte beim verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss können Sie hier noch einmal nachlesen.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

Das könnte Sie auch interessieren

Auszahlung der bAV: Was bleibt nach Steuern und Sozialabgaben übrig?
Steuern in der Direktversicherung

Auszahlung der bAV: Was bleibt nach Steuern und Sozialabgaben übrig?

Die Direktversicherung ist einer der beliebtesten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Folglich treibt auch viele versorgte Arbeitnehmer die Frage nach den Abzügen in der…

Bild von Sebastian Schäfer
Sebastian Schäfer, Die Stuttgarter
08.05.2026
Aktivrentner: Was bei der Sozialversicherung beachtet werden sollte
Weiterarbeit und bAV

Aktivrentner: Was bei der Sozialversicherung beachtet werden sollte

Immer mehr Beschäftigte arbeiten im Rentenalter weiter. Für Vermittler entsteht daraus ein konkreter Beratungsanlass, da Sozialversicherung, Aktivrente und bAV sauber und zusammen gedacht werden…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
08.05.2026
Insolvenzschutz durch Bezugsrecht: Worauf es in der Praxis ankommt
Rechtssicherheit in der bAV

Insolvenzschutz durch Bezugsrecht: Worauf es in der Praxis ankommt

Der gesetzliche Insolvenzschutz in der bAV ist wichtig, aber nicht der einzige Sicherungsmechanismus. Bei der Frage, ob die Anwartschaft vor der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt ist, kann die…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
24.04.2026
Entgelttransparenz bringt auch die bAV auf den Prüfstand
Transparenzpflichten schon ab Juni 2026

Entgelttransparenz bringt auch die bAV auf den Prüfstand

Die Entgelttransparenzrichtlinie erhöht den Druck auf Unternehmen, Vergütungsbestandteile nachvollziehbar und geschlechtsneutral zu strukturieren. Das betrifft auch die bAV – und schafft neue…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
24.04.2026
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.