Mein Geld fragt:
Was sind die Kernbotschaften des BRSG für Arbeitgeber, Beschäftigte und Vermittler?
Dr. Henriette Meissner antwortet:
Der Gesetzgeber gibt uns drei Kernbotschaften. Die Botschaft für Arbeitgeber ist: „Erkenne den Stellenwert der betrieblichen Vorsorge und unterstütze die gesamte Belegschaft bei der bAV, beispielsweise mit der doppelt geförderten Arbeitgeber-Rente.” Die Botschaft für Beschäftigte lautet: „Betreibe notwendige Eigenvorsorge besonders lohnend über die bAV – mit steuerlicher Förderung und mit der Hilfe des Arbeitgebers – und ohne Anrechnung auf die Grundsicherung.” Die dritte Botschaft richtet sich an bAV-Berater: „Nutze die Beratungsansätze, die im BRSG-Paket unter dem Tannenbaum auf das Auspacken warten – zum Beispiel mit der Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung ab 1. Januar 2019.”