Stuttgart, 23. März 2023 – Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. verleiht in diesem Jahr bereits zum 12. Mal in Folge den „Stuttgarter bAV-Preis“.
Die Versicherungsgruppe ruft in ihrer jährlichen Ausschreibung Absolventen auf, ihre hervorragenden Hochschularbeiten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einzureichen. Einsendeschluss ist der 12. April 2023. Die Preisverleihung findet am 26. April 2023 im Rahmen des 18. Alumnitreffens der bAV-Betriebswirte in Hannover statt.
Herausragende Abschlussarbeiten im bAV-Bereich werden gesucht:
Absolventen können ihre Arbeiten bis zum 12. April 2023 einreichen und der Stuttgarter bAV-Preis ist mit 1.000 Euro dotiert.
Die Stuttgarter berücksichtigt dabei (Abschluss-)Arbeiten, die im Vorjahr während einer Hochschulaus- oder -weiterbildung erstellt wurden und als Thema schwerpunktmäßig die bAV behandelt haben. Die ausgezeichnete Arbeit sollte fundierte theoretische Kenntnisse und den Transfer in die Praxis vereinen, eine Brücke zwischen Ausbildung und Praxis schlagen sowie einen Bezug zur Versicherungsbranche aufweisen. Der Preis ist mit 1.000 Euro dotiert und kann auch an mehrere Gewinner verliehen werden, die sich den Preis teilen.
Hintergrund
In der bAV kommen viele rechtliche Themenfelder zusammen. Durch gesetzliche Änderungen und neue Rechtsprechung ist die bAV ständig in Bewegung. Deshalb hat die Aus- und Weiterbildung einen hohen Stellenwert. Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. fördert nachdrücklich die Aus- und Weiterbildung der Branche. Als Vorsorgeversicherer und Anbieter von bAV-Lösungen verleiht sie seit 2012 jährlich einen Preis für besondere wissenschaftliche Leistungen in der bAV.
Der Weg zur Nominierung
Ein Vorschlagsrecht haben insbesondere Professoren, Dozenten, Lehrbeauftragte und die jeweiligen Bildungseinrichtungen, bei denen eine solche Arbeit erstellt wurde. Die Entscheidung über die Preisträgerin oder den Preisträger fällt eine Jury. Diese setzt sich unter anderem aus Ralf Berndt, Vorstand der Stuttgarter Lebensversicherung a.G., und Dr. Henriette Meissner, Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. und Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, zusammen.
Arbeiten können bis zum 12. April 2023 im PDF-Format formlos per E-Mail bei Frau Nadine Andree eingereicht werden.