Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
  • Newsletter
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Die Weitergabe der Sozialversicherungs-ersparnis pauschal angehen, rät Dr. Henriette Meissner

Die pauschale Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis an alle Mitarbeiter ist der praktikabelste Weg im Umgang mit dem Arbeitgeberzuschuss für KMUs. In der Online-Ausgabe des Anlegermagazins „Mein Geld“ steht Dr. Henriette Meissner Rede und Antwort zum vertrieblichen Nutzen.

bAVheute
06.11.2018
Die Weitergabe der Sozialversicherungs-ersparnis pauschal angehen, rät Dr. Henriette Meissner
Dr. Henriette Meissner © Die Stuttgarter

Die pauschale Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis an alle Mitarbeiter ist der praktikabelste Weg im Umgang mit dem Arbeitgeberzuschuss für KMUs. In der Online-Ausgabe des Anlegermagazins „Mein Geld“ steht Dr. Henriette Meissner Rede und Antwort zum vertrieblichen Nutzen.

Mein Geld fragt:

Momentan gewinnt das Thema „Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis“ (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) weiter an Fahrt. Wie lässt sich dies vertrieblich nutzen?

Dr. Henriette Meissner antwortet:

Die Stuttgarter hat von Beginn an die Auffassung vertreten, dass für kleine und mittelständische Unternehmen nur die pauschale Weitergabe von 15 Prozent an alle Mitarbeiter gut zu handhaben ist. Dazu haben wir unseren Geschäftspartnern die Argumente geliefert. Diese Auffassung setzt sich im Mittelstand gerade durch. Und das ist gut so. Denn die Zeit drängt: Bei neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen muss ab 1. Januar 2019 der Zuschuss gewährt werden, wenn es keine Betriebsvereinbarungen gibt. Weiß das der Arbeitgeber? Und hat er schon geregelt, wie er mit bereits bestehenden Zuschüssen umgeht?

Das könnte Sie auch interessieren

Pensionsrückstellungen bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen
BMF schafft Klarheit

Pensionsrückstellungen bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen

Mit Schreiben vom 17.9.2026 schließt sich das BMF dem BFH-Beschluss vom 4.9.2024 an und hebt das bisher gültige Schreiben aus 2002 auf. Ausgangspunkt bilden der BFH-Beschluss vom 4.9.2024 (XI R…

Bild von Andreas Mock
Bild von Frank Wörner
Andreas Mock, Frank Wörner, Die Stuttgarter
23.09.2026
Sachwalterstellung bedeutet nicht unbegrenzte Rundumberatung
Beratungspflichten

Sachwalterstellung bedeutet nicht unbegrenzte Rundumberatung

Das OLG München (Beschluss vom 7.8.2026 – 25 W 1080/26) bestätigt, dass sich die Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers grundsätzlich auf das vom Kunden konkret angefragte…

Bild von Matthias Sandrock
Matthias Sandrock, Die Stuttgarter
22.09.2026
Neue Rechengrößen und Auswirkungen auf die bAV
SV-Rechengrößen 2027

Neue Rechengrößen und Auswirkungen auf die bAV

Der Referentenentwurf zu den Rechengrößen 2027 liegt vor. Vorgesehen sind deutliche Anhebungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung. Das führt auch zu einer…

Bild von Karin Gleich-Nguyen
Bild von Andreas Mock
Karin Gleich-Nguyen, Andreas Mock, Die Stuttgarter
21.09.2026

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Unser Newsletter

Bestellen Sie sich die wichtigsten Neuigkeiten für Ihre bAV-Beratung direkt in Ihr E-Mail-Postfach: aktuelle Praxisfälle, Kommentare zur laufenden Rechtsprechung sowie Reportagen und Tipps für die Vertriebspraxis vom bAVheute-Expertenteam und Gastautoren.

Kostenlos abonnieren
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung AG

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung AG 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.