Die pauschale Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis an alle Mitarbeiter ist der praktikabelste Weg im Umgang mit dem Arbeitgeberzuschuss für KMUs. In der Online-Ausgabe des Anlegermagazins „Mein Geld“ steht Dr. Henriette Meissner Rede und Antwort zum vertrieblichen Nutzen.
Mein Geld fragt:
Momentan gewinnt das Thema „Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis“ (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) weiter an Fahrt. Wie lässt sich dies vertrieblich nutzen?
Dr. Henriette Meissner antwortet:
Die Stuttgarter hat von Beginn an die Auffassung vertreten, dass für kleine und mittelständische Unternehmen nur die pauschale Weitergabe von 15 Prozent an alle Mitarbeiter gut zu handhaben ist. Dazu haben wir unseren Geschäftspartnern die Argumente geliefert. Diese Auffassung setzt sich im Mittelstand gerade durch. Und das ist gut so. Denn die Zeit drängt: Bei neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen muss ab 1. Januar 2019 der Zuschuss gewährt werden, wenn es keine Betriebsvereinbarungen gibt. Weiß das der Arbeitgeber? Und hat er schon geregelt, wie er mit bereits bestehenden Zuschüssen umgeht?