Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Die Zeit drängt: Auswirkungen der EU-Transparenz-Verordnung für Produktanbieter und Vermittler

Die „Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ (Transparenz-Verordnung) der Europäischen Union ist spätestens ab dem 10.3.2021 anzuwenden. Was das für die Beratungspraxis bedeutet und wie sich Vermittler vorbereiten können

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
26.10.2020
Die Zeit drängt: Auswirkungen der EU-Transparenz-Verordnung für Produktanbieter und Vermittler
© shutterstock | PopTika

Die „Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ (Transparenz-Verordnung) der Europäischen Union ist spätestens ab dem 10.3.2021 anzuwenden. Was das für die Beratungspraxis bedeutet und wie sich Vermittler vorbereiten können

Die Transparenz-Verordnung regelt, dass spätestens ab dem 10.3.2021 Finanzmarktteilnehmer (z.B. Versicherungsunternehmen) und Finanzberater (also auch Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler) ihren Kunden gegenüber Informationen zum Thema Nachhaltigkeit liefern müssen. Ganz konkret geht es um die zentrale Frage: „Wird das Thema Nachhaltigkeit berücksichtigt, z.B. in jeweiligen Produkt des Anbieters oder bei der Produktauswahl, die der Makler für seine Kunden vornimmt?“

Bezogen auf die Vermittlungstätigkeit von Maklern und Beratern sind damit ggf. weitere Themenbereiche verbunden. Zum Beispiel die Darstellung einer Nachhaltigkeits-Strategie, Angaben zur Vergütungspolitik und die Veröffentlichung von entsprechenden Informationen zur Berücksichtigung des Themas Nachhaltigkeit auf den Internetseiten des Unternehmens.

Vermittler müssen sich entscheiden und die Zeit zur Vorbereitung nutzen

Letztlich haben Vermittler bis zum 10.3.2021 nach den Vorgaben der Verordnung zumindest eine Entscheidung zu treffen. Wollen Sie die sogenannte ESG-Kriterien, die das Thema Nachhaltigkeit umschreiben, in ihrer Beratung (und ggf. sogar in ihrem Betrieb) berücksichtigen – oder eben nicht?

Möglichkeit 1: MinimallösungMöglichkeit 2: Angestrebter Normalfall
Erklärung des Beratenden, dass ESG-Kriterien grundsätzlich nicht berücksichtigt werden:Erklärung des Beratenden, dass Strategien zu Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung berücksichtigt werden:
Gemäß der allgemeinen Verpflichtung zur Feststellung einer Nachhaltigkeitsstrategie ist dies auf der Internetseite des Vermittlungsbetriebes zu veröffentlichen zu erklären und zu begründen.Gemäß der allgemeinen Verpflichtung zur Feststellung einer Nachhaltigkeitsstrategie ist auf der Internetseite des Vermittlungsbetriebes zu veröffentlichen, wie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt.
Es wird gegenüber der Kundschaft erklärt und begründet, dass keine negativen Nachhaltigkeitswirkungen in der Beratung (auf Produktebene) berücksichtigt werden.Es wird gegenüber der Kundschaft erklärt und begründet, wie negativen Nachhaltigkeitswirkungen in der Beratung berücksichtigt werden.
Bei der Beratung von als nachhaltig beworbenen Produkten wird vorvertraglich informiert, u.a. über deren Merkmale, die Art der Erfüllung und Berücksichtigung von Indizes.

Der europäische Gesetzgeber hat sich in seiner Gesetzesbegründung klar für die Möglichkeit 2 ausgesprochen. Doch was ist nun konkret zu tun? Die Transparenz-Verordnung gibt dazu zwar konkrete Hinweise. Allerdings fehlt für viele Bereiche noch die Konkretisierung und Ausformulierung durch sogenannte technische Regulierungsstandards. Diese werden erst zum Jahresende veröffentlicht. Bis zum März bleibt dann aber nicht mehr viel Zeit, vorhandene Prozesse, z.B. im Rahmen der Beratung anzupassen. 

Stuttgarter unterstützt als Pionier schon lange mit „grünen Lösungen“

Die Stuttgarter befasst sich schon lange mit dem Thema Nachhaltigkeit und ist mit der nachhaltigen GrüneRente einer der Pioniere am deutschen Versicherungsmarkt. Mit der GrüneRente sind Vermittler und ihre Kunden bereits heute nachhaltig aufgestellt. bAVheute.de informiert im Rahmen einer Serie, was die Transparenz-Verordnung im Einzelnen für die Vermittlung bedeuten kann und wie sich Vermittler bis zum nächsten Jahr darauf vorbereiten können.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

Das könnte Sie auch interessieren

Bewerbungsphase für den Stuttgarter bAV-Preis 2026 gestartet
Nachwuchs in der bAV fördern

Bewerbungsphase für den Stuttgarter bAV-Preis 2026 gestartet

Auch 2026 zeichnet die Stuttgarter wieder herausragende Abschlussarbeiten zur betrieblichen Altersversorgung aus. Gesucht werden wissenschaftlich fundierte Arbeiten mit klarem Praxisbezug. Die…

bAVheute
12.03.2026
GGF: Steuerliche Anerkennung arbeitnehmerfinanzierter Pensionszusagen erleichtert
BFH zur Fremdüblichkeit einer GGF-Entgeltumwandlung

GGF: Steuerliche Anerkennung arbeitnehmerfinanzierter Pensionszusagen erleichtert

Eine arbeitnehmerfinanzierte Zusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch dann fremdüblich, wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
26.02.2026
Entgeltumwandlung bei Geschäftsführern – Garantieverzinsung über risikoarmem Marktzins führt zur Mischfinanzierung
BFH zur Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung bei Geschäftsführern – Garantieverzinsung über risikoarmem Marktzins führt zur Mischfinanzierung

BFH schreibt seine Rechtsprechung zu durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusagen bei Geschäftsführern fort. Wird die einem Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
20.02.2026
bAV in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten – der Schutz vor der Insolvenz des Arbeitgebers
bAV-Sicherung bei Unternehmensinsolvenz

bAV in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten – der Schutz vor der Insolvenz des Arbeitgebers

Tue Gutes und sprich darüber. Im Rahmen der Absicherung von bAV-Anwartschaften und Leistungen bei Insolvenz des Unternehmens passiert das leider viel zu wenig. Zeit, darüber zu sprechen. Nachfolgend…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
20.02.2026
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.