Für alle neuen Entgeltumwandlungen müssen Arbeitgeber jetzt einen Zuschuss bezahlen, „soweit“ Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. In der zweiten Opinion-Leader-Ausgabe von „Mein Geld“ zeigt Dr. Henriette Meissner, dass ein pauschaler Zuschuss die einfachste Lösung in KMU ist.
Mein Geld fragt:
Was müssen Arbeitgeber bei neuen Entgeltumwandlungen jetzt beachten?
Dr. Henriette Meissner antwortet:
Seit 1.1.2019 müssen Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einen Zuschuss „on top“ bezahlen, „soweit“ Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Das ist regelmäßig der Fall, wenn die Beschäftigten ein Monatsgehalt bis 4.537,50 Euro bzw. bis maximal 6.700 Euro erzielen. Insbesondere für kleine und mittelständische Arbeitgeber ist ein pauschaler Zuschuss i. H. v. 15 % die einfachste Lösung. Am besten erhalten auch alle Beschäftigten, unabhängig von einer eventuellen Ersparnis, den gleichen Zuschuss. Trotz der Weitergabe verbleiben i. d. R. rund 12,5 % Sozialversicherungsersparnis im Unternehmen. Das ist eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Beschäftigte.