Die Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens in der bAV auf 8 % lohnt sich. In der sechsten Ausgabe der Opinion-Leader-Frage der Onlineausgabe des Anlegermagazins „Mein Geld“ stellt Dr. Henriette Meissner dar, welcher Vorteil für wen am interessantesten ist.
Mein Geld fragt:
Wie lässt sich der erhöhte steuerliche Förderrahmen von 8 % nutzen und für wen ist das interessant?
Dr. Henriette Meissner antwortet:
Der Gesetzgeber hat mit dem BRSG den steuerlichen Förderrahmen in der bAV von 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) angehoben. Der Wermutstropfen dabei: die sozialversicherungsrechtliche Flankierung verbleibt bei 4 %. Nun stellt sich die Frage: Wie können Vermittler das bei ihrer ganzheitlichen bAV-Beratung nutzen? Und ist das mit der Einschränkung bei der SV-Freiheit überhaupt interessant?
Meine Meinung ist: Ja, das lohnt sich. Denn schon bisher gab es Zielgruppen, die den Aufstockungsbetrag von 1.800 Euro genutzt haben. Das war allerdings ein steuerlicher „Hindernis-Parcours“. Und viele Arbeitgeber wollten keine zusätzliche Unterstützungskassenversorgung einrichten. Das ist nun deutlich einfacher geworden: Dieses Jahr können unkompliziert 6.240 Euro steuerfrei in die Direktversicherung eingebracht werden. Besonders lohnenswert ist das zum Beispiel für privat Krankenversicherte, die oberhalb der BBG verdienen: Sie zahlen für die volle Nutzung weder in der Anspar- noch in der Rentenphase Sozialversicherungsbeiträge.