Schon seit 2014 gibt es erweiterte CSR-Berichtspflichten für große kapitalmarktorientierte Unternehmen. Sie müssen seitdem auch zu nichtfinanziellen Themen wie Umwelt, Beschäftigungsbedingungen, Soziales, Menschenrechte, Anti-Korruption/Bestechung sowie Diversität berichten. Damit soll die Nachhaltigkeitsstrategie nachvollziehbar werden. Schaut man in CSR-Berichte, fällt auf, dass Betriebsrenten viel zu selten aufgeführt werden.
Lästige Berichtspflicht oder nachhaltiger Vorteil?
Zugegeben: Je nach Branche, Unternehmensgröße und -form können für die Berichtspflichten beträchtliche Aufwände für Personal oder Dienstleister und damit verbunden natürlich auch Kosten entstehen. Das wissen auch die Unternehmer, die für wirtschaftliche Prozesse verantwortlich sind. Wo also kommt Nachhaltigkeit ins Spiel? Die Antwort lautet: schon davor. Nachhaltigkeit muss Teil der Unternehmensstrategie insgesamt sein. Sie stellt die Basis für das wirtschaftliche Handeln des Unternehmens dar. Daher lohnt sich vorab ein Blick darauf, was unter „nachhaltig“ zu verstehen ist. Nachhaltigkeit wird mit den sogenannten ESG-Kriterien beschrieben. ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Sozial), Governance (Unternehmensführung).
Umwelt: Wie sieht der Beitrag zum ressourcenschonenden Umgang aus, z. B. hinsichtlich des Energieverbrauchs?
Sozial: Welchen sozialen Beitrag leistet das Unternehmen, z. B. bei der Armutsbekämpfung, der Gesundheitsvorsorge oder gerechten Löhnen?
Unternehmensführung: Welche Maßnahmen und Aufsichtsstrukturen gibt es, um eine gute Führung sicherzustellen, z. B. Reputationsmanagement oder Ausgestaltung der Compliance?
Unternehmensführung: Wie fokussiert ist das Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels? Wie gut ist der Mix von Sozialleistungen unter Einbindung von Betriebsrenten oder das Finden und vor allem auch Binden von Fachkräften? Wie gestaltet sich die HR-Strategie?
Sozial: Wie hilft das Unternehmen seinen Beschäftigten, eine auskömmliche Altersversorgung aufzubauen? Gibt der Arbeitgeber Anreize für die Eigenvorsorge?
Umwelt: Besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Betriebsrente in der Kapitalanlage Umweltaspekte zu berücksichtigen?
Insgesamt geht es also um die dauerhafte Zukunftsfähigkeit des Unternehmens selbst, in seiner Umwelt, mit seiner Belegschaft und seinen Kunden, im Einklang mit gesetzlichen und ethischen Rahmenbedingungen.
Grüne Betriebsrente ist Nachhaltigkeit hoch drei
Gerade die Betriebsrente kann mit Blick auf ESG-Kriterien eine wichtige Rolle spielen. Diese liegt im Mega-Trend Nachhaltigkeit. Arbeitnehmer sind am Thema Nachhaltigkeit interessiert. Und auch Unternehmen nahezu aller Branchen sind damit beschäftigt, ihr eigenes wirtschaftliches Handeln auf Aspekte der Nachhaltigkeit zu prüfen und auch zu zeigen. Und was ist nachhaltiger und sozialer als eine bAV für die Beschäftigten?
ESG1 = Die Einrichtung einer Betriebsrente ist sozial, denn die Belegschaft erhält soziale Sicherheit
ESG2 = Eine Betriebsrente mit Zuschüssen des Unternehmens ist vielfach sozial, denn die Vorsorge der Belegschaft erhöht sich wesentlich durch die Zuschüsse des Unternehmens
ESG3 = Zusätzlich nachhaltige Kapitalanlage der Betriebsrente wirkt auf alle drei Aspekte E-S-G positiv
Aber es geht noch mehr Nachhaltigkeit, wenn die Betriebsrente selbst auch noch „grün“ ist – beispielsweise mit der GrüneRente der Stuttgarter, mit einem Zertifikat für jeden Beschäftigten und einer jährlichen Prüfung der Kapitalanlagen durch die unabhängigen Experten von INAF, dem Institut für nachhaltiges, ethisches Finanzwesen e.V.
Erst eine nachhaltig finanzierte Betriebsrente macht die CSR-Strategie in allen Aspekten ganzheitlich. Eine Betriebsrente wirkt grundsätzlich positiv auf die sozialen Ziele für nachhaltige Entwicklung. Durch eine Beteiligung des Arbeitgebers lässt sich dieser Effekt vervielfachen. Eine nachhaltig finanzierte Kapitalanlage in der Betriebsrente schließlich zahlt auf alle Ziele nachhaltiger Entwicklung ein. Und wenn diese Strategie gut umgesetzt wurde, darf das Unternehmen auch stolz im nächsten CSR-Bericht darüber sprechen.
Quelle: WirtschaftsWoche, Ausgabe Nr. 1-2/2021