Anfang März lenkten der Equal Pay Day und der Weltfrauentag die Aufmerksamkeit mal wieder auf das Thema Frauen und ihre Altersversorgung. Wie können Beratungsanlässe genutzt werden?
Wenn Frauen ihre Ausbildung und/oder Studium beenden und ins Arbeitsleben eintreten, ist vom Gender-Pay-Gap und ungleicher Altersversorgung noch nicht viel zu sehen. Doch je nach gewählter Berufsbranche beginnt bereits hier sich die Gehaltsentwicklung unterschiedlich zu verändern. Kündigt sich dann Nachwuchs an, beginnt meist die klassische Rollenverteilung, die in Deutschland nach wie vor den Vater in Vollzeit sieht, während die Mutter in Teilzeit, die Versorgung der Kinder übernimmt.
Noch immer sind es meist die Mütter, die nach der Geburt eines Kindes in Elternzeit gehen. Dies liegt unter anderem daran, dass das Elterngeld in der Höhe gedeckelt ist. Paare, bei denen bisher der Mann mehr verdiente, tun sich offensichtlich sehr schwer, diese finanzielle Einbuße hinzunehmen. Nach Ende der Elternzeit steigen Frauen dann oft „nur“ in Teilzeit wieder in den Beruf ein. Das sind dann meist auch noch Berufe, welche schlechter bezahlt sind als die der Männer.
Im Laufe des Berufslebens kommen vor allem bei Frauen noch ein weiterer Knick in der Erwerbstätigkeit, nämlich die Pflege von Angehörigen. Diese Zeiten können – genau wie Kindererziehungszeiten – zwar auf die gesetzliche Rente angerechnet werden, der Ertrag hieraus ist jedoch überschaubar.
Und so setzt sich der sogenannte Gender-Pay-Gap (im Jahr 2022: 18 %*) aus dem Berufsleben, als Gender-Pension-Gap im Alter fort. Denn weniger Gehalt bedeutet auch weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Und in letzter Konsequenz bedeutet es auch, das weniger in private bzw. betriebliche Altersversorgung investiert wird bzw. werden kann.
Tarifverträge und staatliche Förderungen nutzen
Um so wichtiger ist es, staatliche Fördermöglichkeiten zu nutzen. Vielfach gibt es Regelungen zur bAV in Tarifverträgen, die beim Aufbau der nötigen Vorsorge helfen. So gibt es beispielsweise für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte (MFA) sowie für Apotheken-Angestellte gemäß Tarifvertrag satte Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung.
Eine weitere Zielgruppe unter den Frauen sind die sogenannten Geringverdiener oder Teilzeitbeschäftigte mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 2.575 Euro monatlich. Hier bestehen für Arbeitgeber Anreize für eine rein arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung im Rahmen des §100 EStG. Bei einem Monatsbeitrag zwischen 20 und 80 Euro kann der Arbeitgeber 30 % staatliche Förderung geltend machen, sofern der verwendete Versicherungstarif die Vorgaben des § 100 EStG erfüllt.
* Quelle Statistisches Bundesamt