Riester erlebt gerade eine enorme Aufwertung. Das Anlegermagazin „Mein Geld“ möchte in der fünften Ausgabe der Opinion-Leader-Frage wissen, wie das BRSG das Riester-Geschäft voranbringen kann.
Mein Geld fragt:
Kann das BRSG jetzt den „Turbo“ für das stagnierende Riester-Geschäft bringen?
Dr. Henriette Meissner antwortet:
Das BRSG bringt positive Impulse für die Riesterförderung. Zum einen wird die Grundzulage von 154 Euro auf 175 Euro erhöht. Zum anderen wird ein großer Nachteil von bAV-Riester beseitigt. Bisher mussten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowohl die Beiträge als auch die Rentenleistungen verbeitragen. Jetzt ist die Doppelverbeitragung von bAV-Riester abgeschafft. Und ob privat oder als bAV: Riester lohnt sich nahezu für alle durch Zulagen und steuerliche Förderung. Damit ist Riester im Betrieb wieder im Fokus. Aber mancher Arbeitgeber scheut durchaus zu Recht den Mehraufwand für die Verwaltung von bAV-Riester, z. B. hinsichtlich der Zulagenanträge oder bei einem Ausscheiden des Beschäftigten. Die Lösung: Die Einrichtung eines Kollektivvertrages Riester privat für die Belegschaft ist eine clevere Alternative und kostenlose Sozialleistung. Davon können alle Beschäftigten profitieren. Und bei einer Umsetzung mit der Stuttgarter auch zusätzlich die Ehepartner.
Fotografin: Angela Pfeiffer, Website: https://www.angelapfeiffer.de/businessfotografie/