Mein Geld fragt:
Für wen ist der erhöhte steuerliche Förderrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG interessant?
Dr. Henriette Meissner antwortet:
Durch das BRSG ist der steuerliche Förderrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG von 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze erhöht worden – das sind in diesem Jahr bis zu 536 Euro monatlich. Die Sozialversicherungsfreiheit ist bei 4 % der Beitragsbemessungsgrenze unverändert geblieben. Der zusätzliche steuerfreie Rahmen ist damit besonders interessant für alle, bei denen die steuerbegünstigte Altersversorgung im Fokus steht. Privat Krankenversicherte profitieren ebenfalls besonders, denn sie zahlen auf den umgewandelten Beitrag keine zusätzlichen Beiträge zu ihrer Krankenversicherung.