Die Möglichkeiten der Vervielfältigung werden zu wenig genutzt. Dr. Henriette Meissner erläutert in der August-Ausgabe der Opinion-Leader-Frage des Anlegermagazins „Mein Geld“, wie das BRSG hier Anreize geschaffen hat.
Mein Geld fragt:
Welche Aspekte des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes bergen noch ungenutztes Potenzial?
Dr. Henriette Meissner antwortet:
Die Chancen der Vervielfältigerregelung werden noch viel zu wenig genutzt.
Das BRSG bringt hier nochmals deutliche Verbesserungen. Es geht darum, dass jeder Beschäftigte beim Ausscheiden – unabhängig von einer schon bestehenden bAV – nochmals maximal 31.200 Euro steuerfrei in eine Direktversicherung einbringen kann. Wo kann das beim Arbeitgeber platziert werden? Da diese Regelung bei jedem Ausscheiden greift, kann sie immer angewandt werden, beispielsweise auch bei einer Abfindung oder beim Übergang in den Ruhestand, wo zum Beispiel die letzte Bonifikation für eine Zusatzrente genutzt wird.