Mein Geld fragt:
Was sollten Arbeitgeber beim Thema Informationspflichten in der bAV besonders beachten?
Dr. Henriette Meissner antwortet:
Die Informationspflichten sind in der bAV in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus der Arbeitsgerichte geraten. Hier gilt: „Mehr gute Informationen sind besser als weniger gute Informationen“. Als Mindestinformation gilt die Nennung des Versorgungsträgers, des Durchführungsweges und der Zusageform und die Aushändigung der Versorgungs- und Vertragsunterlagen. Ein aktuelles Urteil zeigt, wie schnell sich ein Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen kann. Das trifft auch den Vermittler als Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers. Die Stuttgarter setzt seit Jahren Maßstäbe in der bAV.
Fotografin: Angela Pfeiffer, Website: https://www.angelapfeiffer.de/businessfotografie/