Seit 10. März ist die EU-Transparenzverordnung in Kraft. Die Stuttgarter gibt über die Handhabung der Nachhaltigkeitsvorgaben auf einer eigenen Seite Auskunft.
Seit 10. März ist die EU-Transparenzverordnung in Kraft. Die Stuttgarter gibt über die Handhabung der Nachhaltigkeitsvorgaben auf einer eigenen Seite Auskunft.
Die Transparenzverordnung (TVO) nimmt Produktgeber und Vermittler seit Anfang März in konkreten Punkten in die Pflicht. Damit Sie als Vermittler stets auskunftsfähig bleiben, hat die Stuttgarter auf einer Sonderseite alle relevanten Fakten und Auskünfte zusammengestellt.
Dort erfahren Sie unter anderen, wie die Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen oder die Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken konkret aussehen.
Alle Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge für das Alter in einer Übersicht zu bündeln, ist das Ziel der digitalen Rentenübersicht. Für Vermittler kann das Portal ein…
Dr. Henriette Meissner, Per Protoschill, Die Stuttgarter
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Die Frage, ob ein Tarifvertrag, der aus einer Zeit vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Zuschusspflicht des § 1a Abs. 1a BetrAVG (2019) stammt, den Zuschuss wirksam modifizieren kann oder nicht, war…
Der GKV-Spitzenverband klärt in seinem aktualisierten Schreiben u. a. Fragen der Verzinsung bei zu viel gezahlten Beiträgen zur Pflegeversicherung. Der GKV-Spitzenverband hat sein Schreiben…