Wir geben Ihnen 5 konkrete Ansätze, die Ihr bAV-Geschäft (nicht nur zum Jahresende) noch einmal richtig pushen können.
Gute Nachrichten gibt es zum Jahresende für alle bAV-Makler.
Die bAV bietet wie kaum ein anderes Feld Ansatzpunkte, die Vermittler in der Breite adressieren können. Ausgehend von den vielen Verbesserungen durch das BRSG, die noch nicht zu allen Zielgruppen durchgedrungen sind. Zusätzlich die Impulse, die viele Vorlagen für eine qualifizierte bAV-Beratung liefern.
Megatrend Arbeitgeberfinanzierung
Allen voran steht nach wie vor die arbeitgeberfinanzierte bAV. Nicht nur über ihre verschiedenen Wege (Matching-Modelle, Tarifverträge, Vermögenswirksame Leistungen), sondern auch über die gesetzliche Pflicht der Arbeitgeber, sich nach §1a Abs. 1a BetrAVG an der bAV zu beteiligen. Diese Pflicht greift ab 1.1.2022 auch für Bestandsverträge und dürfte damit eines der Hauptthemen in bAV-Gesprächen 2021 werden.
Hier können frühzeitig Lösungen aufgezeigt werden, wie Arbeitgeber dieser Ausweitung ihrer Pflicht nachkommen. Außerdem kann die hohe Wertigkeit einer arbeitgeberfinanzierten bAV als Zusatzleistung bei Mitarbeitern deren Zufriedenheit und Bindung zum Unternehmen steigern.