Gute Nachrichten gibt es zum Jahresende für alle bAV-Makler.
Die bAV bietet wie kaum ein anderes Feld Ansatzpunkte, die Vermittler in der Breite adressieren können. Ausgehend von den vielen Verbesserungen durch das BRSG, die noch nicht zu allen Zielgruppen durchgedrungen sind. Zusätzlich die Impulse, die viele Vorlagen für eine qualifizierte bAV-Beratung liefern.
Megatrend Arbeitgeberfinanzierung
Allen voran steht nach wie vor die arbeitgeberfinanzierte bAV. Nicht nur über ihre verschiedenen Wege (Matching-Modelle, Tarifverträge, Vermögenswirksame Leistungen), sondern auch über die gesetzliche Pflicht der Arbeitgeber, sich nach §1a Abs. 1a BetrAVG an der bAV zu beteiligen. Diese Pflicht greift ab 1.1.2022 auch für Bestandsverträge und dürfte damit eines der Hauptthemen in bAV-Gesprächen 2021 werden.
Hier können frühzeitig Lösungen aufgezeigt werden, wie Arbeitgeber dieser Ausweitung ihrer Pflicht nachkommen. Außerdem kann die hohe Wertigkeit einer arbeitgeberfinanzierten bAV als Zusatzleistung bei Mitarbeitern deren Zufriedenheit und Bindung zum Unternehmen steigern.
Weitere Impulse für Ihre bAV-Rallye
Versicherungsvertragliche Lösung zur Vermeidung einer Lücke beim Arbeitgeber
Klärung des arbeitsrechtlichen Anspruchs und Berechnung der Anwartschaftshöhe eines aus dem Unternehmen ausscheidenden Mitarbeiters. Mit der Anwendung der versicherungsvertraglichen Lösung können die Ansprüche begrenzt werden. Das bringt Planungssicherheit für Arbeitgeber.
Arbeitgeberzuschuss nach §1a Abs. 1a BetrAVG
Der Arbeitgeber muss 15 % der Entgeltumwandlung zusätzlich zahlen, sofern er Sozialversicherungsbeiträge einspart. Das gilt für Neuverträge seit 2019 und greift ab 2022 auch auf Bestandsverträge.
Förderbetrag nach §100 EStG
30 % Förderung des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn seiner Geringverdiener (bis 2.575 Euro Monatsbruttolohn) in eine Betriebsrente zahlt. Arbeitgeber erhalten 30 % des Beitrags von jährlich mindestens 72 Euro bis höchstens 288 Euro bei der Anmeldung zur Lohnsteuer gutgeschrieben. Möglichkeit der doppelten Förderung für Unternehmen!
Matching-Modelle statt Lohnerhöhung
Aufzeigen, welche Liquiditätsvorteile für den Arbeitgeber entstehen, wenn er statt einer Lohnerhöhung ein Matching-Modell im Unternehmen umsetzt.
Soli-Abschaffung zur bAV nutzen
Der Solidaritätszuschlag fällt für den Großteil der Arbeitnehmer ab 2021 weg. Berechnen Sie mit dem Soli-Renten-Rechner der Stuttgarter den individuellen Vorteil ihrer Kunden und zeigen auf, wie dieser für die Finanzierung einer bAV eingesetzt werden kann.
Die ausführliche Erläuterung der Vertriebsansätze können Sie sich hier als Videovortrag anschauen.