Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Mehr Klarheit für die Weiterbildung

Makler sind zur Weiterbildung verpflichtet, doch in vielen Detailfragen herrschte noch Unklarheit. Nun legten DIHK und BaFin einen umfangreichen Frage-Antwort-Katalog vor, mit dem offenen Fragen ausgeräumt werden sollen.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
11.01.2021
Mehr Klarheit für die Weiterbildung
© shutterstock | Cherries

Makler sind zur Weiterbildung verpflichtet, doch in vielen Detailfragen herrschte noch Unklarheit. Nun legten DIHK und BaFin einen umfangreichen Frage-Antwort-Katalog vor, mit dem offenen Fragen ausgeräumt werden sollen.

Die persönliche Weiterbildung sollte von Vermittlern nicht als lästige Pflicht, sondern vielmehr als Investition in die eigene Zukunft aufgefasst werden – schließlich bildet sie die Grundlage für eine qualifizierte persönliche Beratung. Viele Vermittler haben die sich durch die Corona-Pandemie bietenden zeitlichen Freiräume genutzt, fachlich und methodisch auf dem neuesten Stand zu bleiben und die laut IDD geforderten 15 Zeitstunden frühzeitig absolviert.

Allerdings herrschte bei vielen Vermittlern in Detailfragen noch Unsicherheit, die nun in einem umfangreichen Frage-Antwort-Katalog des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) sowie der Finanzaufsicht BaFin ausgeräumt werden soll.

Wer muss sich weiterbilden?

  • Versicherungsvermittler und -berater mit Erlaubnis (sowohl im Haupt- als auch Nebenerwerb)
  • Angestellte, die unmittelbar bei der Beratung mitwirken (unter anderem durch Vorbereitung der Versicherungsverträge, Unterstützung im Schadensfall, Mitarbeiter im Vertrieb)

Welche Inhalte müssen die Qualifizierungsmaßnahmen haben?

  • Inhalte, die unter § 7 Absatz 1 der Versicherungsvermittlerverordnung fallen, werden anerkannt, jedoch auch Inhalte, die hier nicht genannt werden, ein Bezug zur Versicherungsvermittlung allerdings erkennbar ist. Zu nennen sind hier unter anderem die Warentransport- oder die Cyberversicherung
  • Auch Produktinformationsveranstaltungen können als Qualifizierungsmaßnahme gelten, solange sie nicht als reine Werbe- bzw. Verkaufsveranstaltung konzipiert sind

Was passiert mit den Nachweisen?

  • Die Weiterbildungsnachweise müssen für fünf Jahre auf einem dauerhaften Datenträger in den Geschäftsräumen vorgehalten, jedoch nur auf Anforderung der IHK vorgelegt werden.

Den gesamten Frage-Antwort-Katalog finden Sie hier.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

Das könnte Sie auch interessieren

Mit Aufklärung ein Vertrauensverhältnis schaffen
Frauen & Altersvorsorge

Mit Aufklärung ein Vertrauensverhältnis schaffen

Arbeitgeber können eine wesentliche Rolle dabei spielen, die finanzielle Situation von Frauen zu verbessern. Wie sie das schaffen und nebenbei auch dem Arbeitskräftemangel ein Schnippchen schlagen,…

bAVheute
21.05.2025
Frau Dr. Meissner übergibt den Staffelstab als Leiterin der aba-Fachvereinigung Unterstützungskasse
87. Jahrestagung

Frau Dr. Meissner übergibt den Staffelstab als Leiterin der aba-Fachvereinigung Unterstützungskasse

Im Rahmen der 87. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) in Berlin, übergab Frau Dr. Henriette Meissner als langjährige Leiterin der Fachvereinigung…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
21.05.2025
Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben – was das für die (betriebliche) Altersversorgung bedeutet
bAV und Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben – was das für die (betriebliche) Altersversorgung bedeutet

Jetzt trägt der Koalitionsvertrag auch die notwendigen Unterschriften und ist somit Grundlage des Regierungshandelns für die kommende Legislatur. Betriebliche Altersversorgung – einfacher,…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
05.05.2025
Wohlverhalten und Weiterbildung schützen vor Schadenersatz – warum Die Stuttgarter Maklerqualifizierung stets besonders unterstützt
Qualifizierung und Dokumentation immer wichtiger

Wohlverhalten und Weiterbildung schützen vor Schadenersatz – warum Die Stuttgarter Maklerqualifizierung stets besonders unterstützt

Ein Urteil des OLG Zweibrücken zum Schadenersatz wegen Verletzung der Beratungsverpflichtungen verdeutlicht die Bedeutung der Dokumentation. Wohlverhalten und Kundennutzen Das Stichwort…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
24.04.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.