Makler sind zur Weiterbildung verpflichtet, doch in vielen Detailfragen herrschte noch Unklarheit. Nun legten DIHK und BaFin einen umfangreichen Frage-Antwort-Katalog vor, mit dem offenen Fragen ausgeräumt werden sollen.
Die persönliche Weiterbildung sollte von Vermittlern nicht als lästige Pflicht, sondern vielmehr als Investition in die eigene Zukunft aufgefasst werden – schließlich bildet sie die Grundlage für eine qualifizierte persönliche Beratung. Viele Vermittler haben die sich durch die Corona-Pandemie bietenden zeitlichen Freiräume genutzt, fachlich und methodisch auf dem neuesten Stand zu bleiben und die laut IDD geforderten 15 Zeitstunden frühzeitig absolviert.
Allerdings herrschte bei vielen Vermittlern in Detailfragen noch Unsicherheit, die nun in einem umfangreichen Frage-Antwort-Katalog des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) sowie der Finanzaufsicht BaFin ausgeräumt werden soll.
Wer muss sich weiterbilden?
- Versicherungsvermittler und -berater mit Erlaubnis (sowohl im Haupt- als auch Nebenerwerb)
- Angestellte, die unmittelbar bei der Beratung mitwirken (unter anderem durch Vorbereitung der Versicherungsverträge, Unterstützung im Schadensfall, Mitarbeiter im Vertrieb)
Welche Inhalte müssen die Qualifizierungsmaßnahmen haben?
- Inhalte, die unter § 7 Absatz 1 der Versicherungsvermittlerverordnung fallen, werden anerkannt, jedoch auch Inhalte, die hier nicht genannt werden, ein Bezug zur Versicherungsvermittlung allerdings erkennbar ist. Zu nennen sind hier unter anderem die Warentransport- oder die Cyberversicherung
- Auch Produktinformationsveranstaltungen können als Qualifizierungsmaßnahme gelten, solange sie nicht als reine Werbe- bzw. Verkaufsveranstaltung konzipiert sind
Was passiert mit den Nachweisen?
- Die Weiterbildungsnachweise müssen für fünf Jahre auf einem dauerhaften Datenträger in den Geschäftsräumen vorgehalten, jedoch nur auf Anforderung der IHK vorgelegt werden.
Den gesamten Frage-Antwort-Katalog finden Sie hier.