In der dritten Ausgabe der Opinion-Leader-Frage des Anlegermagazins „Mein Geld“ erläutert Dr. Henriette Meissner, wie Vermittler den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss als Anlass für eine neue, ganzheitliche Beratung nutzen können.
Mein Geld fragt:
Welche Chance bietet das Betriebsrentenstärkungsgesetz dem Vermittler?
Dr. Henriette Meissner antwortet:
„Der Gesetzgeber hat mit der verpflichtenden Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis für Neu- und Altverträge das „Sprungbrett“ in die Firmen eröffnet. Denn jedes Unternehmen hat betriebliche Altersversorgung, z. B. in Form einer Direktversicherung und muss dazu beraten werden. In kleinen und mittelständischen Unternehmen wird der Unternehmer wahrscheinlich entweder von seinem Steuerberater oder direkt von seinem Vermittler angesprochen. In diesem Zusammenhang gehört dann die gesamte „bAV-Architektur“ des Unternehmens auf den Prüfstand. Denn neben der Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis muss auch über den bAV-Förderbeitrag für Niedrigverdiener oder die Riesterförderung gesprochen werden. Geschickt kombiniert kommen hier ganzheitliche Konzepte heraus, die dem Unternehmer durch doppelte staatliche Förderung zusagen und die Arbeitnehmer durch gute Betriebsrenten überzeugen. Die neue Stuttgarter bAV-Architektur ist für Vermittler der Trumpf in ihrer Beratung.“