In der zweiten Online-Ausgabe der Opinion-Leader-Frage des Anlegermagazins „Mein Geld“ zeigt Dr. Henriette Meissner eine Vielzahl an Vertriebsimpulsen aus dem BRSG – und die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Beratung von Arbeitgebern.
Mein Geld fragt:
Setzt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Ihrer Meinung nach Vertriebsimpulse unabhängig vom Sozialpartnermodell? Wenn ja, welche sind das?
Dr. Henriette Meissner:
„Es gibt so viele Vertriebsimpulse, dass man sich fragen muss, wie man sie sinnvoll in den Firmen umsetzt. Zum Beispiel: Gutverdiener können über 4 % der BBG vorsorgen, ohne Unterstützungskasse. Geringverdiener haben jetzt einen Freibetrag in der Grundsicherung und können vom Förderbetrag für Niedrigverdiener und Riester profitieren. Arbeitgeber müssen einen gesetzlichen Zuschuss einführen und sind mit einer neuen Nachholungsmöglichkeit konfrontiert. Der Schlüssel liegt in der ganzheitlichen Betrachtung. Es kommt darauf an, die Impulse sinnvoll zu bündeln und in eine neue Gesamtarchitektur einzubauen. Wenn das gelingt, erhält der Makler statt Kleinstbeiträgen gutes Geschäft, der Arbeitgeber ein einfaches Gesamtkonzept und die Arbeitnehmer eine richtig gute Versorgung. Dazu bietet Die Stuttgarter BRSG-Workshops an.“Fotografin: Angela Pfeiffer, Website: https://www.angelapfeiffer.de/businessfotografie/