Zahlreiche bAV-Vermittler haben sich am 26.6.2018 in Neuss zu aktuellen Themen ausgetauscht.
Über 600 Interessierte haben das diesjährige AssCompact Forum „betriebliche Versorgung“ in Neuss besucht. Auch dieses Jahr stand es ganz im Zeichen der Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Viele Vermittler haben das Forum genutzt, um sich bei Anbietern über aktuelle Chancen in der bAV zu informieren. Denn das BRSG hat für die bAV-Branche eine Reihe von Möglichkeiten eröffnet.
Tipps und Informationen in Wort und Schrift begehrt
Sehr beliebt waren auch die neutralen Leitfäden (z. B. der Kommentar zum Betriebsrentenstärkungsgesetz oder zur Versorgungsordnung) und andere Textsammlungen von Dr. Meissner und ihren Kollegen. Besucher, die kein Exemplar erhalten haben, und alle Interessierten können die Bücher zum Betriebsrentenstärkungsgesetz auch erwerben.
Dr. Henriette Meissner widmete sich in ihrem Vortrag „Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz: Auswirkungen auf Ihre Beraterpraxis“ wirkungsvollen Ansätzen für die bAV von Firmenkunden und legte einige Rohdiamanten für die professionelle Beratung frei. Dabei ging sie vor allem auf folgende 5 Punkte ein:
- § 3 Nr. 63 EStG bis 4 % der BBG
- Gesetzliche Weitergabe der SV-Ersparnis § 1a Abs. 1a BetrAVG
- Vermögenswirksame Leistungen (VL)
- Förderbetrag für Niedrigverdiener: § 100 EStG
- Riester
Ganzheitlich gedacht ist besser gemacht
Dabei wurde deutlich, dass eine gute betriebliche Altersversorgung mehr ist, als die Summe verschiedener Fördermöglichkeiten: Nur mit einem ganzheitlichen Standard und guter Kommunikation, gelingt es die Chancen des BRSG zu nutzen. Die Stuttgarter hat dafür einen ganzheitlichen Ansatz entwickelt, der die bAV für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Vermittler zum Erfolgsmodell macht.
Vermittler suchen das Gespräch – und Antworten
Abseits der gutbesuchten Vorträge, Workshops und Diskussionsrunden wurde in vielen Gesprächen an den Ständen der Messeteilnehmer mit Vermittlern zu den vertrieblichen Ansätzen diskutiert. Die Kernfragen drehten sich um die sinnvolle Umsetzung des bald verpflichtenden Arbeitgeber-Zuschuss bei Entgeltumwandlung in Höhe von 15 % und eine optimale Nutzung der neuen steuerlichen Förderungen für Arbeitgeber.