Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Mutterschutz, Elternzeit und Direktversicherung: Was tun?

„Was tun, wenn Mutterschutz oder Elternzeit ansteht?“, lautet eine häufige Frage in der Firmenkundenbetreuung. In unserer Praxis-Kolumne erläutern wir kurz die Hintergründe und zeigen, welche Punkte – hauptsächlich aus Sicht der werdenden Mutter – auf der To-do-Liste stehen.

Bild von Sabrina Wasem
Sabrina Wasem, Die Stuttgarter
15.07.2021
Mutterschutz, Elternzeit und Direktversicherung: Was tun?
Sabrina Wasem © Die Stuttgarter

„Was tun, wenn Mutterschutz oder Elternzeit ansteht?“, lautet eine häufige Frage in der Firmenkundenbetreuung. In unserer Praxis-Kolumne erläutern wir kurz die Hintergründe und zeigen, welche Punkte – hauptsächlich aus Sicht der werdenden Mutter – auf der To-do-Liste stehen.

Haben sich Ihre Kunden auch schon auf Familienzuwachs gefreut und sich gleichzeitig gefragt: „Was mache ich mit meiner Direktversicherung (Entgeltumwandlung), wenn ich in Mutterschutz bzw. Elternzeit gehe?“

Denn was viele nicht wissen: Elterngeld bemisst sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zurückliegenden 12 Monate.

Bereits während des Mutterschutzes (also i. d. R. 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und 8 Wochen nach Entbindung) erhält die Arbeitnehmerin keinen Lohn mehr, sondern Mutterschaftsgeld, welches direkt von der gesetzlichen Krankenkasse an die Arbeitnehmerin bezahlt wird. Das Mutterschaftsgeld bemisst sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten 3 Monate und ist auf 13 Euro je Kalendertag begrenzt. Übersteigt der Nettoverdienst den Höchstbetrag des Mutterschaftsgeldes, ist der Arbeitgeber zu einem entsprechenden Zuschuss verpflichtet.

Rechenbeispiel-1

Davon werden 13 Euro je Kalendertag Mutterschaftsgeld (bei GKV-Versicherten über die gesetzliche Krankenkasse, bei privat oder Familien-Versicherten über das Bundesamt für Soziale Sicherung) gezahlt. Die Differenz in Höhe von 37 Euro muss der Arbeitgeber als Zuschuss an die Arbeitnehmerin auszahlen. Beginnt der Mutterschutz beispielsweise am 16.4., so erhält die Arbeitnehmerin für den Zeitraum 1.4. bis 15.4. ihr anteiliges Monatsgehalt. Für den Zeitraum 16.4. bis 30.4. zahlt ihr Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld. Ab dem 1.5. erhält die Arbeitnehmerin dann für den kompletten Monat Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers. 

Das Mutterschaftsgeld sowie der Zuschuss des Arbeitgebers sind Lohnersatzleistungen und unterliegen weder der Lohnsteuer noch der Sozialversicherung. Spätestens ab dem Monat, in dem kein Gehalt mehr bezahlt wird und nur noch die Lohnersatzleistungen fließen, erzielt eine Direktversicherung aus Entgeltumwandlung keine Steuer- und Sozialversicherungsersparnis mehr. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Beitragsfreistellung bereits ab diesem Zeitpunkt (in o. g. Beispiel der 1.5.) sinnvoll ist, wenn die Beiträge nicht privat weitergezahlt werden können.

Bild von Sabrina Wasem

Beitrag von:

Sabrina Wasem

Backoffice bAV, Die Stuttgarter

Das könnte Sie auch interessieren

bAV-Verträge von Aktivrentnern prüfen
Weiterarbeiten nach der Rente

bAV-Verträge von Aktivrentnern prüfen

Wer Fachkräfte länger im Unternehmen halten will, sollte die bAV von Aktivrentnern im Blick behalten. Gerade für Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, kann eine…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
14.04.2026
Renditechancen in der bAV gefragt
Erfolgsmodell comfort+

Renditechancen in der bAV gefragt

In der bAV steigt der Druck, Lösungen zu finden, die Renditechancen bieten und schlank im Alltag zu managen sind. Genau diese Kombination wird für Arbeitgeber, aber auch für bAV-Vermittler immer…

Bild von Sebastian Schäfer
Sebastian Schäfer, Die Stuttgarter
14.04.2026
Unterstützungskasse: Versorgungsbezug bei DRV-Zahlung?
LSG-Urteil

Unterstützungskasse: Versorgungsbezug bei DRV-Zahlung?

Ist eine Unterstützungskassenleistung kein beitragspflichtiger Versorgungsbezug, wenn sie dazu verwendet wird, eine abschlagsfreie vorgezogene gesetzliche Altersrente zu bekommen? Folgende…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
14.04.2026
Einsprüche gegen 6 %-Zinsfuß bei Teilwertberechnung zurückgewiesen
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder

Einsprüche gegen 6 %-Zinsfuß bei Teilwertberechnung zurückgewiesen

Eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder ist ein Verwaltungsakt, der sich an eine unbestimmte Vielzahl von Personen richtet und Masseneinsprüche zu einer ähnlichen…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
30.03.2026
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.