Die Mehrheit der KMU will ihre bAV anpassen und weiß über die aktuelle Gesetzgebung nur wenig. Zwei Faktoren, die Maklern in die Karten spielen.
Mit zunehmender Dauer beeinflusst die Niedrigzinsphase das Altersvorsorgeverhalten immer mehr. Zumeist wird auf Produktebene versucht, mit alternativen Konzepten die Abhängigkeit vom Zins zu verringern und die Chancen der Kapitalmärkte stärker wahrzunehmen.
Nun erreicht der Niedrigzins aber auch die unternehmenspolitische Ebene. Laut einer aktuellen Umfrage von Willis Towers Watson, in der 47 mittelständische Unternehmen zur Finanzierung ihrer bAV befragt wurden, wollen 52 Prozent der Mittelständler ihre bAV in den kommenden Jahren anpassen. Als Hauptgrund nannten die Unternehmer den Niedrigzins.
Abschaffung der bAV nicht empfehlenswert
Wie diese Anpassung konkret aussieht, wollten die Studienleiter wissen. 44 Prozent erwägen durch die Zinssituation sogar, die bestehende Versorgung für neue Mitarbeiter zu schließen (siehe Grafik).
„Die Abschaffung der bAV ist aus personalpolitischen Gründen eher nicht zu empfehlen – viele Mitarbeiter erwarten heutzutage eine bAV und die Debatte um das Betriebsrentenstärkungsgesetz dürfte diese Erwartungen noch befeuert haben“, sagt Heiko Gradehandt, Bereichsleiter Betriebliche Altersversorgung bei Willis Towers Watson. Zudem ließen sich auch im Niedrigzinsumfeld robuste und unkomplizierte Pensionszusagen gut umsetzen, etwa indem Versorgungsbeiträge in eine Direktversicherung fließen, die dann die Rentenzahlungen im Alter übernimmt, ergänzt Gradehandt.
BRSG-Wissen ungenügend
Ein zweites Teilergebnis der Studie eröffnet das konkrete Beratungspotenzial. So wissen bislang nur 30 Prozent um die Inhalte des 2018 in Kraft tretenden Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Zusammen mit ihrem Bestreben, die eigene bAV anzupassen, sind Mittelständler eine attraktive Zielgruppe für die Ansprache. Nur mit einer qualifizierten Information können sie von folgenschweren Fehlern im Bereich ihrer betrieblichen Versorgung bewahrt werden.