Wegweiser: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der ohnehin komplexen Materie eine zweite, neuartige bAV-Welt hinzugefügt. Vier Richtungen bestimmen den Kurs.
Wegweiser: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der ohnehin komplexen Materie eine zweite, neuartige bAV-Welt hinzugefügt. Vier Richtungen bestimmen den Kurs.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) enthält eine Fülle von Neuregelungen. Diese Neuregelungen gelten zum Teil für die bisherige Welt der betrieblichen Altersversorgung (bAV I-Welt) und zum Teil tarifexklusiv für die damit neu geschaffene Welt der reinen Beitragszusage ohne Garantie (bAV II-Welt oder Sozialpartnermodell). Klar ist: Die betriebliche Altersversorgung ist durch die Neuordnung des BRSG nicht einfacher geworden. Doch zeigen sich gewissermaßen vier Hauptrichtungen, mittels derer jeder Arbeitgeber seine betriebliche Altersversorgung auf einen guten Kurs bringen und dort halten kann.
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