Wegweiser: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der ohnehin komplexen Materie eine zweite, neuartige bAV-Welt hinzugefügt. Vier Richtungen bestimmen den Kurs.
Wegweiser: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der ohnehin komplexen Materie eine zweite, neuartige bAV-Welt hinzugefügt. Vier Richtungen bestimmen den Kurs.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) enthält eine Fülle von Neuregelungen. Diese Neuregelungen gelten zum Teil für die bisherige Welt der betrieblichen Altersversorgung (bAV I-Welt) und zum Teil tarifexklusiv für die damit neu geschaffene Welt der reinen Beitragszusage ohne Garantie (bAV II-Welt oder Sozialpartnermodell). Klar ist: Die betriebliche Altersversorgung ist durch die Neuordnung des BRSG nicht einfacher geworden. Doch zeigen sich gewissermaßen vier Hauptrichtungen, mittels derer jeder Arbeitgeber seine betriebliche Altersversorgung auf einen guten Kurs bringen und dort halten kann.
Wer Fachkräfte länger im Unternehmen halten will, sollte die bAV von Aktivrentnern im Blick behalten. Gerade für Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, kann eine…
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Ist eine Unterstützungskassenleistung kein beitragspflichtiger Versorgungsbezug, wenn sie dazu verwendet wird, eine abschlagsfreie vorgezogene gesetzliche Altersrente zu bekommen? Folgende…
Frank Wörner, Die Stuttgarter
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder
Eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder ist ein Verwaltungsakt, der sich an eine unbestimmte Vielzahl von Personen richtet und Masseneinsprüche zu einer ähnlichen…