Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) enthält eine Fülle von Neuregelungen. Diese Neuregelungen gelten zum Teil für die bisherige Welt der betrieblichen Altersversorgung (bAV I-Welt) und zum Teil tarifexklusiv für die damit neu geschaffene Welt der reinen Beitragszusage ohne Garantie (bAV II-Welt oder Sozialpartnermodell). Klar ist: Die betriebliche Altersversorgung ist durch die Neuordnung des BRSG nicht einfacher geworden. Doch zeigen sich gewissermaßen vier Hauptrichtungen, mittels derer jeder Arbeitgeber seine betriebliche Altersversorgung auf einen guten Kurs bringen und dort halten kann.
Welche Kursrichtungen das sind, zeigt Dr. Henriette Meissner in einem exklusiven Beitrag im Personalmagazin bAV-Spezial 3/2018. bAVheute-Leser können sich den ganzen Artikel auch hier als PDF herunterladen.