Mein Geld fragt:
Profitieren Versicherer, Vermittler und Arbeitgeber von den neuen VAG-Informationspflichten?
Dr. Henriette Meissner antwortet:
Die am 13. Januar 2019 in deutsches Recht umgesetzte EbAV-Richtlinie II (EU-Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung) bringt zusätzlich zu den Informationspflichten aus dem Versicherungsvertragsgesetz und dem Arbeitsrecht weitere Informationspflichten. Dabei wird zunächst einmal nur der Mehraufwand gesehen. Der viel interessantere Aspekt ist aber, dass Informationspflichten auch als Schutzschild für Arbeitgeber, Versicherer und Vermittler dienen. Vermittlern kommt hierbei in der Anbahnungsphase die wichtige Schnittstellenposition zwischen Versicherer und Arbeitgeber/Arbeitnehmer zu.