Wie die neuen VAG-Informationspflichten unter anderen als Schutzschild für Vermittler fungieren.
Mein Geld fragt:
Profitieren Versicherer, Vermittler und Arbeitgeber von den neuen VAG-Informationspflichten?
Dr. Henriette Meissner antwortet:
Die am 13. Januar 2019 in deutsches Recht umgesetzte EbAV-Richtlinie II (EU-Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung) bringt zusätzlich zu den Informationspflichten aus dem Versicherungsvertragsgesetz und dem Arbeitsrecht weitere Informationspflichten. Dabei wird zunächst einmal nur der Mehraufwand gesehen. Der viel interessantere Aspekt ist aber, dass Informationspflichten auch als Schutzschild für Arbeitgeber, Versicherer und Vermittler dienen. Vermittlern kommt hierbei in der Anbahnungsphase die wichtige Schnittstellenposition zwischen Versicherer und Arbeitgeber/Arbeitnehmer zu.
bAVheute verlost 10 Exemplare des aktuellen Kompass 3/2025. Die Autorinnen und Autoren widmen sich darin wieder unterschiedlichen Themen rund um die betriebliche Vorsorge: bAV, bKV und bGM. Der…
Das Aktivrentengesetz gibt einen neuen Rahmen für die steuerliche Behandlung von freiwilligen Einkünften aus Arbeitnehmertätigkeit von Rentnern vor. Das Aktivrentengesetz wurde als Teil des…
Zur umfassenden Reform des Altersvorsorgesystems kommt nach dem Rentenpaket I und II inklusive dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz nun ein Entwurf, der die private Altersabsicherung neu ordnen…
In seiner 1060. Sitzung vom 19.12.2025 unter Tagesordnungspunkt 4b stimmte der Bundesrat dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) in der vom Bundestag am 5.12.2025 beschlossenen Fassung zu….