Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Profitieren Versicherer, Vermittler und Arbeitgeber von den neuen VAG-Informationspflichten?

Wie die neuen VAG-Informationspflichten unter anderen als Schutzschild für Vermittler fungieren.

bAVheute
03.06.2019
Profitieren Versicherer, Vermittler und Arbeitgeber von den neuen VAG-Informationspflichten?
Dr. Henriette Meissner © Fotograf Robert Schlossnickel

Wie die neuen VAG-Informationspflichten unter anderen als Schutzschild für Vermittler fungieren.

Mein Geld fragt:

Profitieren Versicherer, Vermittler und Arbeitgeber von den neuen VAG-Informationspflichten?

Dr. Henriette Meissner antwortet:

Die am 13. Januar 2019 in deutsches Recht umgesetzte EbAV-Richtlinie II (EU-Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung) bringt zusätzlich zu den Informationspflichten aus dem Versicherungsvertragsgesetz und dem Arbeitsrecht weitere Informationspflichten. Dabei wird zunächst einmal nur der Mehraufwand gesehen. Der viel interessantere Aspekt ist aber, dass Informationspflichten auch als Schutzschild für Arbeitgeber, Versicherer und Vermittler dienen. Vermittlern kommt hierbei in der Anbahnungsphase die wichtige Schnittstellenposition zwischen Versicherer und Arbeitgeber/Arbeitnehmer zu.

Das könnte Sie auch interessieren

Verlosung: 10 x Kompass 3/2025 zu gewinnen
Beratungskompass 3/2025

Verlosung: 10 x Kompass 3/2025 zu gewinnen

bAVheute verlost 10 Exemplare des aktuellen Kompass 3/2025. Die Autorinnen und Autoren widmen sich darin wieder unterschiedlichen Themen rund um die betriebliche Vorsorge: bAV, bKV und bGM. Der…

bAVheute
15.01.2026
Aktivrentengesetz verabschiedet – Wer profitiert und wer nicht? 
Aktivrente

Aktivrentengesetz verabschiedet – Wer profitiert und wer nicht? 

Das Aktivrentengesetz gibt einen neuen Rahmen für die steuerliche Behandlung von freiwilligen Einkünften aus Arbeitnehmertätigkeit von Rentnern vor. Das  Aktivrentengesetz wurde als Teil des…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
09.01.2026
Reformpläne zur privaten Altersversorgung – die Stellschrauben, an denen gedreht werden soll und was das mit bAV zu tun hat
BMF veröffentlicht Referentenentwurf

Reformpläne zur privaten Altersversorgung – die Stellschrauben, an denen gedreht werden soll und was das mit bAV zu tun hat

Zur umfassenden Reform des Altersvorsorgesystems kommt nach dem Rentenpaket I und II inklusive dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz nun ein Entwurf, der die private Altersabsicherung neu ordnen…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
19.12.2025
Bundesrat stimmt dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II unverändert zu
BRSG II

Bundesrat stimmt dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II unverändert zu

In seiner 1060. Sitzung vom 19.12.2025 unter Tagesordnungspunkt 4b stimmte der Bundesrat dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) in der vom Bundestag am 5.12.2025 beschlossenen Fassung zu….

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
19.12.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.