Die Senkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 % gilt seit Jahresbeginn und wirft auch bei Arbeitgebern Fragen auf.
Der anhaltende Niedrigzins führte zu einer erneuten Absenkung des Höchstrechnungszinses zum Jahreswechsel. Seitdem notiert er bei 0,25 %. Was Vermittler mit Weitsicht bereits im vergangenen Jahr dazu nutzten, um ihren Kunden mit privaten und betrieblichen Vorsorgeplänen noch die alten Konditionen zu sichern.
Doch mit Inkrafttreten des neuen Zinsniveaus ist das Thema nicht vom Tisch. Vielmehr werden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer – auch durch eine höhere Präsenz des Themas in den Publikumsmedien – zunehmend bewusst, dass sich die Ertragsseite immer schwieriger gestaltet. Hier entstehen Fragen, die auf Vermittler zukommen.
Unter anderem beim Arbeitgeber, wie zukunftsfest sein bAV-Angebot ist. Die betrieblichen Versorgungssysteme müssen sich ebenfalls an die veränderten Realitäten anpassen. Eine Absenkung der Garantien erhöht dabei die Möglichkeiten einer kapitalmarktorientierten Investitionspolitik. Diese Chance auf realen Wertzuwachs ist zugleich dringend nötig, um Erträge oberhalb der steigenden Inflation erzielen und damit die Kaufkraft erhalten zu können. Für die bAV-Beratung bedeutet das, passgenaue Lösungen anzubieten und bestehende Verträge zu prüfen. Diese können durchaus von den alten Rechnungsgrundlagen profitieren, während für neue Betriebsrenten innovative bAV-Konzepte mit Fokus auf Ertragschancen sinnvoll sind. In jedem Fall sollten sich Arbeitgeber über die Wirkung einer attraktiven Betriebsrente bewusst werden, um qualifizierte Fachkräfte finden und binden zu können.