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Rente ist nicht gleich Rente (1/2)

Bei einer Altersvorsorge, die eine lebenslange Rentenzahlung vorsieht, sollte auch die Qualität der Rentenkalkulation im Fokus stehen. Dabei reicht der Blick auf die sogenannten Rentenfaktoren und die ausgewiesenen Rentenwerte in den Versorgungsvorschlägen in der Praxis für die Beurteilung der Qualität oft nicht aus.

Bild von Sebastian Schäfer
Sebastian Schäfer, Die Stuttgarter
22.02.2023
Rente ist nicht gleich Rente (1/2)
Sebastian Schäfer © Die Stuttgarter

Bei einer Altersvorsorge, die eine lebenslange Rentenzahlung vorsieht, sollte auch die Qualität der Rentenkalkulation im Fokus stehen. Dabei reicht der Blick auf die sogenannten Rentenfaktoren und die ausgewiesenen Rentenwerte in den Versorgungsvorschlägen in der Praxis für die Beurteilung der Qualität oft nicht aus.

Ausgangsbasis für die Gesamtrente ist bei jeder Rentenkalkulation das sogenannte Verrentungskapital. Hierbei handelt es sich um das Gesamtkapital, welches bis zum Rentenbeginn erwirtschaftet wurde und für die Umrechnung in eine lebenslange Rente zur Verfügung steht. Auf die Höhe dieser Ablaufleistung haben in der Ansparphase u. a. die Art der Kapitalanlage und deren möglicher Erfolg sowie die einkalkulierten Kosten maßgeblichen Einfluss.

Fokus auf Rentenkalkulation

Fokussieren wir die Rentenkalkulation, sind auf dem Markt für Produkte mit lebenslanger Rentenzahlung grundsätzlich zwei Arten der Rentenkalkulation zu finden. In beiden Systemen wird anhand sogenannter Rentenfaktoren das zur Verfügung stehende Kapital zum Rentenbeginn (Verrentungskapital) oder Teile davon in eine lebenslange Rente umgerechnet. Unterschiede ergeben sich hinsichtlich der Frage welche Rentenfaktoren für die Berechnung der lebenslangen Rente verwendet und auf welchen Teil des Verrentungskapitals diese eingesetzt werden.

Diese Unterschiede in der Art der Rentenkalkulation haben bei näherer Betrachtung teilweise gravierende Leistungsunterschiede zur Folge. So ist es möglich, dass sich bei einer monatlichen Wunschrente von zum Beispiel 300 Euro, trotz identischer garantierter Rentenfaktoren, eine Differenz beim notwendigen Verrentungskapitals von über 7.000 Euro ergibt.

Die Details der beiden Systeme sowie die Details des eben genannten und weiterer Zahlenbeispiele finden Sie im zweiten Teil der Serie „Rente ist nicht gleich Rente“.

Bild von Sebastian Schäfer

Beitrag von:

Sebastian Schäfer

Vertriebsunterstützer bAV, Die Stuttgarter

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