Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Rente ist nicht gleich Rente (1/2)

Bei einer Altersvorsorge, die eine lebenslange Rentenzahlung vorsieht, sollte auch die Qualität der Rentenkalkulation im Fokus stehen. Dabei reicht der Blick auf die sogenannten Rentenfaktoren und die ausgewiesenen Rentenwerte in den Versorgungsvorschlägen in der Praxis für die Beurteilung der Qualität oft nicht aus.

Bild von Sebastian Schäfer
Sebastian Schäfer, Die Stuttgarter
22.02.2023
Rente ist nicht gleich Rente (1/2)
Sebastian Schäfer © Die Stuttgarter

Bei einer Altersvorsorge, die eine lebenslange Rentenzahlung vorsieht, sollte auch die Qualität der Rentenkalkulation im Fokus stehen. Dabei reicht der Blick auf die sogenannten Rentenfaktoren und die ausgewiesenen Rentenwerte in den Versorgungsvorschlägen in der Praxis für die Beurteilung der Qualität oft nicht aus.

Ausgangsbasis für die Gesamtrente ist bei jeder Rentenkalkulation das sogenannte Verrentungskapital. Hierbei handelt es sich um das Gesamtkapital, welches bis zum Rentenbeginn erwirtschaftet wurde und für die Umrechnung in eine lebenslange Rente zur Verfügung steht. Auf die Höhe dieser Ablaufleistung haben in der Ansparphase u. a. die Art der Kapitalanlage und deren möglicher Erfolg sowie die einkalkulierten Kosten maßgeblichen Einfluss.

Fokus auf Rentenkalkulation

Fokussieren wir die Rentenkalkulation, sind auf dem Markt für Produkte mit lebenslanger Rentenzahlung grundsätzlich zwei Arten der Rentenkalkulation zu finden. In beiden Systemen wird anhand sogenannter Rentenfaktoren das zur Verfügung stehende Kapital zum Rentenbeginn (Verrentungskapital) oder Teile davon in eine lebenslange Rente umgerechnet. Unterschiede ergeben sich hinsichtlich der Frage welche Rentenfaktoren für die Berechnung der lebenslangen Rente verwendet und auf welchen Teil des Verrentungskapitals diese eingesetzt werden.

Diese Unterschiede in der Art der Rentenkalkulation haben bei näherer Betrachtung teilweise gravierende Leistungsunterschiede zur Folge. So ist es möglich, dass sich bei einer monatlichen Wunschrente von zum Beispiel 300 Euro, trotz identischer garantierter Rentenfaktoren, eine Differenz beim notwendigen Verrentungskapitals von über 7.000 Euro ergibt.

Die Details der beiden Systeme sowie die Details des eben genannten und weiterer Zahlenbeispiele finden Sie im zweiten Teil der Serie „Rente ist nicht gleich Rente“.

Bild von Sebastian Schäfer

Beitrag von:

Sebastian Schäfer

Leitung Vertriebsunterstützung bAV, Die Stuttgarter

Das könnte Sie auch interessieren

Direktversicherung mit Kapitalwahlrecht – keine Anwendung der Fünftel-Regelung
BFH zur Fünftel-Regelung

Direktversicherung mit Kapitalwahlrecht – keine Anwendung der Fünftel-Regelung

Die Frage, ob und wann die sogenannte Fünftel-Regelung, also die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG, in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) angewendet werden kann, gehört zu den Klassikern…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
06.02.2026
Anpassungsprüfungspflicht und der richtige Klagegegner
BAG-Urteil

Anpassungsprüfungspflicht und der richtige Klagegegner

Das Thema Anpassung der Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG ist ein häufiger Gast beim BAG. So auch diesmal wieder. Die Ausgangslage ist bekannt: Ein ehemaliger Arbeitnehmer ist der Meinung, die Rente…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
06.02.2026
Direktversicherung bei Ausscheiden: Was bleibt wirklich erhalten?
Unverfallbarkeit

Direktversicherung bei Ausscheiden: Was bleibt wirklich erhalten?

Die Unverfallbarkeit ist eines der zentralen Schutzinstrumente der betrieblichen Altersversorgung – gerade bei einem vorzeitigen Arbeitgeberwechsel. Der Durchführungsweg Direktversicherung weist…

Bild von Sebastian Schäfer
Sebastian Schäfer, Die Stuttgarter
30.01.2026
Machen Sie den bAV-Effekt erlebbar(er)
Vertriebsunterstützung

Machen Sie den bAV-Effekt erlebbar(er)

Die Kampagne „bAV-Effekt“ liefert zwei pointierte Präsentationen – eine interaktiv für Mitarbeitende, eine impulsstark für Arbeitgeber – und macht die Beratung schneller, klarer und…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
28.01.2026
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.