Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Riester-Rente: privat oder betrieblich?

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die Direktversicherung mit Riester-Förderung attraktiver werden. Vermittler sollten die Unterschiede zwischen privater und betrieblicher Riester-Rente kennen.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
29.03.2018
Riester-Rente: privat oder betrieblich?
© Billion Photos | Shutterstock

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die Direktversicherung mit Riester-Förderung attraktiver werden. Vermittler sollten die Unterschiede zwischen privater und betrieblicher Riester-Rente kennen.

Die Riester-Rente wird durch Zulagen (Grund- und ggf. Kinderzulage) und einem Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer gefördert. Mit dem BRSG erhöht sich die Grundzulage von 154 auf 175 Euro. Außerdem müssen für Direktversicherungen mit dieser Riester-Förderung in der Rentenphase zukünftig keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr gezahlt werden. Doch welche Besonderheiten bestehen bei einer Direktversicherung mit Riester-Förderung? bAVheute hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Wer wird der Versicherungsnehmer?

Entscheidet sich ein Arbeitnehmer für eine Direktversicherung mit Riester-Förderung, wird  „Versicherungsnehmer“ und damit Vertragspartner für den Versicherer der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer, der die Förderung erhält, ist die „versicherte Person“. Das bedeutet: Alle Vertragsänderungen (z. B. Beitragserhöhungen,- reduzierungen und -freistellungen) muss folglich der Arbeitgeber beantragen und sollte dies auch arbeitsrechtlich dokumentieren. Bei einer Riester-Rente als private Vorsorge ist ausschließlich der Arbeitnehmer Versicherungsnehmer und kann alle Vertragsänderungen direkt mit dem Anbieter durchführen.

Wer ist der Ansprechpartner bei Fragen und Forderungen?

Treten Fragen bzgl. der Zulagen (Rückforderung der Zulagen, zu geringe Zulage erhalten etc.) auf, müssen diese in der betrieblichen Riester-Rente gemeinsam mit Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Anbieter geklärt werden. Wird eine Riester-Rente als privater Vertrag geführt, läuft diese Kommunikation nur zwischen Arbeitnehmer und Anbieter.

Wechsel, Wohn-Riester, Steuer: Nachteile von Riester-bAV

Ein Wechsel des Riester-Anbieters kann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erfolgen. Bei der Riester-Rente als private Variante kann der Arbeitnehmer dies selbst entscheiden. Die Förderung als Eigenheimrente, auch bekannt als „Wohn-Riester“, ist in der Direktversicherung nicht möglich, da dort während der Ansparphase kein Kapital entnommen werden kann. Aus steuerlicher Sicht kann für die Beiträge für eine Direktversicherung mit Riester-Förderung (§ 10a EStG) nicht die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG genutzt werden, wenn der Arbeitnehmer auf sein Wahlrecht für die Riester-Förderung besteht.

Fazit:

Eine Direktversicherung mit Riester-Förderung klingt zunächst vorteilhaft, ist aber eine verwaltungsintensive Sache für Arbeitgeber. Wenn er seinen Arbeitnehmern die Riester-Förderung ermöglichen und gleichzeitig wenig Verwaltungsarbeit leisten möchte, gibt es einen lohnenswerten Mittelweg: die Einrichtung eines Rahmenvertrags. Darüber können Mitarbeiter eine Riester-Rente als private Vorsorge mit günstigeren Konditionen einrichten.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

Das könnte Sie auch interessieren

„Mit Aufklärung ein Vertrauensverhältnis schaffen“
Frauen & Altersvorsorge

„Mit Aufklärung ein Vertrauensverhältnis schaffen“

Arbeitgeber können eine wesentliche Rolle dabei spielen, die finanzielle Situation von Frauen zu verbessern. Wie sie das schaffen und nebenbei auch dem Arbeitskräftemangel ein Schnippchen schlagen,…

bAVheute
07.05.2025
Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben – was das für die (betriebliche) Altersversorgung bedeutet
bAV und Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben – was das für die (betriebliche) Altersversorgung bedeutet

Jetzt trägt der Koalitionsvertrag auch die notwendigen Unterschriften und ist somit Grundlage des Regierungshandelns für die kommende Legislatur. Betriebliche Altersversorgung – einfacher,…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
05.05.2025
Wohlverhalten und Weiterbildung schützen vor Schadenersatz – warum Die Stuttgarter Maklerqualifizierung stets besonders unterstützt
Qualifizierung und Dokumentation immer wichtiger

Wohlverhalten und Weiterbildung schützen vor Schadenersatz – warum Die Stuttgarter Maklerqualifizierung stets besonders unterstützt

Ein Urteil des OLG Zweibrücken zum Schadenersatz wegen Verletzung der Beratungsverpflichtungen verdeutlicht die Bedeutung der Dokumentation. Wohlverhalten und Kundennutzen Das Stichwort…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
24.04.2025
Verordnungsentwurf zur Meldung von Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz
Neuer Entwurf zur Geldwäschemeldung

Verordnungsentwurf zur Meldung von Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz

Der Entwurf konkretisiert die Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz – Vermittler sind gefordert, ihre internen Abläufe anzupassen, um regulatorischen Anforderungen zu genügen. Vermittler sind…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
23.04.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.