Das Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) kommt. Welche Zusammenhänge Praxisanwender unbedingt beachten und kennen sollten, kommentieren drei renommierte bAV-Experten.
Das geplante BRSG wird eine starke Zäsur zwischen der bisherigen betrieblichen Altersversorgung (bAV) und dem neuen Sozialpartnermodell mit sich bringen. Jeder, der sich im Geschäftsfeld der bAV bewegt, sieht sich einer weitreichenden Reform gegenüber. Es ist wohl nicht zu hoch gegriffen, wenn innerhalb der Branche von einem Paradigmenwechsel gesprochen wird.
Kern des BRSG ist das neue Sozialpartnermodell. Es erlaubt eine reine Beitragszusage und wird flankiert durch steuer-, aufsichts- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Das Reformgesetz hat aber auch Auswirkungen für die bisherige bAV-Welt, denn wenn das Gesetz 2018 in Kraft tritt, bleibt nur wenig Zeit für die Umsetzung bei den Tarifvertragsparteien, den Arbeitgebern wie auch den Versorgungsträgern.
Experten-Trio nimmt Stellung zum BRSG
Das Experten-Trio Margret Kisters-Kölkes, Ralf Linden und Dr. Henriette Meissner hat sich schon nach der ersten Lektüre des umfangreichen Gesetzentwurfs dazu entschlossen, einen für die Praxis hilfreichen Kurzkommentar zu veröffentlichen. Dieser richtet sich an Anwender in der Praxis, z.B. Personaler, Betriebsräte, Verhandlungsführer der Sozialpartner, Berater, Asset-Manager. Mit dieser Einordnung können sie die Zusammenhänge im Reformgesetz einfach und schlüssig nachvollziehen. Dabei hat jeder Autor seinen Themenbereich in einem eigenen Kapitel behandelt, um das BRSG aus unterschiedlichen Perspektiven bzw. die verschiedenen Rechtsgebiete betrachten zu können.
- Der Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Das Versicherungsaufsichtsrecht
- Steuerrechtliche Inhalte
- Das Sozialversicherungsrecht
- Insolvenzsicherung
Update: Die 2. Auflage ist da
Aufgrund des großen Erfolgs ist nun die 2. Auflage des „Leitfaden bAV: Betriebsrentenstärkungsgesetz“ im Verlag Wolters Kluwer erschienen.