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Vermittlerleitfaden „Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten“

Der aktuelle Leitfaden „Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten“. Damit erhalten Vermittler wertvolle Tipps, wie die Umsetzung der Transparenz-Verordnung im Vermittlungsbetrieb vorbereitet werden kann.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
23.10.2020
Vermittlerleitfaden „Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten“
© Verlag Versicherungswirtschaft

Der aktuelle Leitfaden „Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten“. Damit erhalten Vermittler wertvolle Tipps, wie die Umsetzung der Transparenz-Verordnung im Vermittlungsbetrieb vorbereitet werden kann.

Das Stichwort „Nachhaltigkeit“ ist längst als Megatrend in der Politik und Wirtschaft angekommen. Damit sind auch geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen für Produktanbieter und Vermittler verbunden, die im Rahmen des Leitfadens näher betrachtet werden. Gleichzeitig werden Vorschläge für eine praxisbezogene Vorbereitung von Vermittlern auf die zu erwartenden Änderungen gegeben.

Gewinnen Sie wertvolle Tipps!

  • Welche Bedeutung hat „Nachhaltigkeit“ bei der Beratung zu Lebensversicherungsprodukten?
  • Was kommt auf Produktanbieter und Berater durch die verschiedenen gesetzlichen Änderungen wie der EU-Taxonomie- und Transparenz-Verordnung zu?

Diesen und weiteren Fragen widmet sich der Vermittlerleitfaden. Im Rahmen einer kurzen Bestandsaufnahme werden die aktuelle Produktlandschaft, mögliche Zielgruppen und voraussichtliche Änderungsanforderungen skizziert. Wer sich bereits heute für Beratung und Vertrieb von nachhaltigen Produkten in der privaten und betrieblichen Altersversorgung aufstellen möchte, findet darüber Unterstützung für die Vorbereitung auf eine „nachhaltige“ Beratungspraxis.

Das bAVheute-Team wünscht Ihnen viel Freude damit.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

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