Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Was die Beitragsentlastung in der bAV konkret bedeutet

Mit der ab 2020 geltenden Freigrenze auf Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ein großer Missstand in der bAV abgebaut. Doch was bedeutet das in Euro und Cent? 

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
18.12.2019
Was die Beitragsentlastung in der bAV konkret bedeutet
© shutterstock | allstars

Mit der ab 2020 geltenden Freigrenze auf Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ein großer Missstand in der bAV abgebaut. Doch was bedeutet das in Euro und Cent? 

Aufatmen bei aktuellen und zukünftigen Betriebsrentnern: Die lang ersehnte Beitragsentlastung für versicherungspflichtige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung kommt zum 1.1.2020. Der neue Freibetrag von 159,25 Euro (für 2020) gilt nur für Beiträge zur Krankenversicherung. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind davon ausgeklammert und müssen weiterhin in voller Höhe entrichtet werden. Damit werden rund 60 % der betroffenen Betriebsrentnerinnen und -rentner entlastet. Sie zahlen künftig maximal die Hälfte ihres bisherigen Krankenversicherungsbeitrags.

Auswirkungen des neuen Freibetrags in der bAV

Für Vermittler bringt der Freibetrag ein starkes Argument in der Beratung. Die Belastung in der Leistungsphase war seit jeher ein Gegenargument vieler Kunden. Diese Hürde wird nun deutlich verringert. Damit dem Kunden in der Beratung auch konkret erklärt werden kann, wie sich der Betrag auswirkt, haben wir eine Musterrechnung erstellt. Mit ihr können Sie die Neuerung anschaulich und verständlich erklären:

bAV bis Ende 2019bAV ab 2020
bAV-Leistung überschreitet Freigrenze von 159,25 €jaja
Bemessungsgrundlage für Sozialversicherung200 €40,75 € (200 € – Freigrenze)
Beitrag in gesetzliche Krankenversicherung31,40 €6,40 €
Beitrag in Pflegeversicherung6,10 €6,10 €*
Vorteil durch Freigrenze ab 20200 €25,00 € p. M.

Rechenbeispiel für die Beratung: Leistung aus betrieblicher Altersversorgung in Höhe von 200 Euro. 14,6 % allgemeiner Beitragssatz zur Krankenversicherung zzgl. 1,1 % Zusatzbeitrag sowie 3,05 % Beitrag zur Pflegeversicherung.* Freigrenze gilt nicht für Beiträge zur Pflegeversicherung.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

Das könnte Sie auch interessieren

Bewerbungsphase für den Stuttgarter bAV-Preis 2026 gestartet
Nachwuchs in der bAV fördern

Bewerbungsphase für den Stuttgarter bAV-Preis 2026 gestartet

Auch 2026 zeichnet die Stuttgarter wieder herausragende Abschlussarbeiten zur betrieblichen Altersversorgung aus. Gesucht werden wissenschaftlich fundierte Arbeiten mit klarem Praxisbezug. Die…

bAVheute
12.03.2026
GGF: Steuerliche Anerkennung arbeitnehmerfinanzierter Pensionszusagen erleichtert
BFH zur Fremdüblichkeit einer GGF-Entgeltumwandlung

GGF: Steuerliche Anerkennung arbeitnehmerfinanzierter Pensionszusagen erleichtert

Eine arbeitnehmerfinanzierte Zusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch dann fremdüblich, wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
26.02.2026
Entgeltumwandlung bei Geschäftsführern – Garantieverzinsung über risikoarmem Marktzins führt zur Mischfinanzierung
BFH zur Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung bei Geschäftsführern – Garantieverzinsung über risikoarmem Marktzins führt zur Mischfinanzierung

BFH schreibt seine Rechtsprechung zu durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusagen bei Geschäftsführern fort. Wird die einem Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
20.02.2026
bAV in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten – der Schutz vor der Insolvenz des Arbeitgebers
bAV-Sicherung bei Unternehmensinsolvenz

bAV in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten – der Schutz vor der Insolvenz des Arbeitgebers

Tue Gutes und sprich darüber. Im Rahmen der Absicherung von bAV-Anwartschaften und Leistungen bei Insolvenz des Unternehmens passiert das leider viel zu wenig. Zeit, darüber zu sprechen. Nachfolgend…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
20.02.2026
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.