Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) bietet in Kooperation mit dem CAMPUS INSTITUT ein Online-Seminar zum neuen Gesetz zur Beitragsentlastung von Betriebsrentnern (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) an.
Frau Dr. Henriette Meissner ordnet im theoretischen Teil die Neuregelung systematisch ein und gibt Hinweise, auf was, z. B. auch bei der Umsetzung nach § 234m VAG, zu achten sein könnte. Herr Marco Herrmann wird zum Umsetzungsstand (Zahlstellenmeldeverfahren, Rundschreiben der Spitzenverbände) und den Vorbereitungen und Optionen zum 1.1.2020 berichten.
Alle Informationen zur Anmeldung:
Zielgruppe:
Verantwortliche und Umsetzer der Neuregelung, z. B. Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter im operativen Bereich, Berater und Vermittler.
Seminarinhalte:
Am 1.1.2020 soll das Gesetz zur Novellierung der Verbeitragung von Betriebsrenten in Kraft treten. Dieses hat eine wesentliche Änderung des § 226 Abs. 2 SGB V zum Inhalt. Die Zeit bis zur Umsetzung ist sehr kurz und für die Beratung und Verwaltung sind viele Fragen offen, z. B.:
- Was gilt genau zum 1.1.2020?
- Was muss ich bei der Umsetzung und bei Auskünften ab sofort beachten?
- Wie wird das im Zahlstellenmeldeverfahren umgesetzt?
Referenten: Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
Marco Herrmann, Mitglied des Vorstands des BVV Versicherungsvereins des Bankgewerbes a.G.
Zeitraum: Freitag, 13.12.2019 von 13.30 bis 15.00 Uhr
(Anrechenbare Bildungszeit nach IDD: 1 Stunde und 30 Minuten)
Preis: 90 Euro (Für aba-Mitglieder gilt ein Sonderpreis von 75 Euro.)