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Online-Seminar zur Erleichterung bei Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten

Die geplanten Erleichterungen für Betriebsrentner sind eine gute Nachricht für die Betroffenen. Zwischen dem entsprechenden Koalitionsbeschluss und dem geplanten Inkrafttreten zum 1.1.2020 liegen aber nur wenige Wochen. In diesem Sonder-Online-Seminar erfahren Sie: „Was kommt zum 1.1.2020 in Theorie und Praxis?“

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
06.12.2019
Online-Seminar zur Erleichterung bei Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten
© Shutterstock | Oakozhan

Die geplanten Erleichterungen für Betriebsrentner sind eine gute Nachricht für die Betroffenen. Zwischen dem entsprechenden Koalitionsbeschluss und dem geplanten Inkrafttreten zum 1.1.2020 liegen aber nur wenige Wochen. In diesem Sonder-Online-Seminar erfahren Sie: „Was kommt zum 1.1.2020 in Theorie und Praxis?“

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) bietet in Kooperation mit dem CAMPUS INSTITUT ein Online-Seminar zum neuen Gesetz zur Beitragsentlastung von Betriebsrentnern (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) an.

Frau Dr. Henriette Meissner ordnet im theoretischen Teil die Neuregelung systematisch ein und gibt Hinweise, auf was, z. B. auch bei der Umsetzung nach § 234m VAG, zu achten sein könnte. Herr Marco Herrmann wird zum Umsetzungsstand (Zahlstellenmeldeverfahren, Rundschreiben der Spitzenverbände) und den Vorbereitungen und Optionen zum 1.1.2020 berichten.

Alle Informationen zur Anmeldung:

Zielgruppe:

Verantwortliche und Umsetzer der Neuregelung, z. B. Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter im operativen Bereich, Berater und Vermittler.

Seminarinhalte:

Am 1.1.2020 soll das Gesetz zur Novellierung der Verbeitragung von Betriebsrenten in Kraft treten. Dieses hat eine wesentliche Änderung des § 226 Abs. 2 SGB V zum Inhalt. Die Zeit bis zur Umsetzung ist sehr kurz und für die Beratung und Verwaltung sind viele Fragen offen, z. B.:

  • Was gilt genau zum 1.1.2020?
  • Was muss ich bei der Umsetzung und bei Auskünften ab sofort beachten?
  • Wie wird das im Zahlstellenmeldeverfahren umgesetzt?

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

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