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Wer zur Vorsorge berät, sollte Rentenbescheid wissen

Wer seine jährliche Renteninformation richtig versteht, kann die individuelle private oder betriebliche Altersvorsorge optimal planen. Wir zeigen, wieviel Information im Rentenbescheid steckt.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
06.06.2017
Wer zur Vorsorge berät, sollte Rentenbescheid wissen

Wer seine jährliche Renteninformation richtig versteht, kann die individuelle private oder betriebliche Altersvorsorge optimal planen. Wir zeigen, wieviel Information im Rentenbescheid steckt.

Zwei Drittel der Deutschen haben keine genaue Vorstellung von der Höhe ihrer gesetzlichen Rentenansprüche. Diese Zahl überrascht zunächst – schließlich erhalten alle Bezugsberechtigten ab 27 Jahren regelmäßig ihre persönliche Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung. Doch die breite Ungewissheit lässt sich schnell erklären: Der kompakte Rentenbescheid und seine Bedeutung werden von vielen Menschen schlicht und einfach nicht verstanden.

Diese Wissens- bzw. Verständnislücke bietet Vorsorge-Beratern eine gute Gelegenheit, ihre Kompetenzen unter Beweis zu stellen. Denn der detaillierte, gemeinsame Blick auf den Rentenbescheid hilft, die zu erwartende Versorgungslage im Alter zu beurteilen. Und sorgt ganz nebenbei für ein Aha-Erlebnis bei den Kunden, die das jährliche Schreiben zum ersten Mal konkret verstehen.

Tatsächlich führt die Kürze des jährlichen Rentenbescheids dazu, dass viele Informationen nicht wahrgenommen werden – oder zum Teil zwischen den Zeilen gelesen werden müssen. So enthält bereits der erste Absatz des Schreibens wichtige Informationen wie den voraussichtlichen Rentenbeginn sowie den Hinweis auf Abzüge durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie mögliche Steuern. Das bedeutet auch: Die ausgewiesenen Rentenhöhen sind Brutto-Beträge.

Auskunft über Alters- und Erwerbsminderungsrente richtig deuten

Im zweiten Abschnitt der Renteninformation finden sich mit den berechneten Rentenhöhen die zentralen Informationen zur individuellen, gesetzlichen Absicherung. Dabei unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung zwischen der Rentenhöhe bei voller Erwerbsminderung, dem aktuellen Rentenanspruch und dem hochgerechneten Rentenanspruch im Alter.

Auch hier finden sich interessante Details in den kurzen Erläuterungstexten, die in der Beratung zur privaten oder betrieblichen Altersvorsorge thematisiert werden sollten. Die ausgewiesene Rente wegen voller Erwerbsminderung beispielsweise spiegelt den aktuellen („heutigen“) Stand des Rentenanspruchs wieder. Bezugsberechtigten stellt sich damit die simple Frage: Könnte ich von diesem monatlichen Bruttoeinkommen leben, wenn eine Erwerbsunfähigkeit eintritt?

Reduzierung nicht ausgeschlossen

Auch die Höhe der künftigen Regelaltersrente wird mit wenigen Worten relativiert. Denn was „nach heutigem Stand“ gilt, kann nach einer Gesetzesänderung morgen schon nicht mehr gültig sein. Zahlreiche Renten-Experten stellen bereits heute in Frage, dass die umlagefinanzierte Altersrente zukünftig uneingeschränkt fortgesetzt werden kann. Anders ausgedrückt: Eine Reduzierung der Rentenanwartschaften im Rahmen einer neuen Gesetzgebung ist nicht ausgeschlossen.

Dass es sich bei der Prognose der künftigen Altersrente vornehmlich um mathematische Theorie handelt, belegt auch der nächste Abschnitt zum Thema „Rentenanpassung“. Er präsentiert den Versicherten die möglichen Rentenbezüge bei einer jährlichen Rentenanpassung von einem bzw. zwei Prozentpunkten. Um diese Rechenbeispiele besser einordnen zu können, erweist es sich als sinnvoll, die Rentenanpassungen der jüngeren Vergangenheit im Hinterkopf zu haben: Seit 2000 lag die Rentenanpassung im Durchschnitt bei knapp 1,3% pro Jahr (Westdeutschland), insgesamt gab es sogar vier sogenannte Nullrunden (Jahre ohne Rentenanpassung).

Das Beste kommt zum Schluss?

Der letzte Absatz der jährlichen Renteninformation hat es noch einmal in sich. Denn hier wird nicht nur die Notwendigkeit der zusätzlichen privaten Vorsorge unterstrichen. Vielmehr findet sich hier auch ein deutlicher Hinweis auf die erwartete Reduzierung der Rentenanpassungen, die wachsende Versorgungslücke und auf den fortlaufenden Kaufkraftverlust (Inflation).

Ein Blick auf die Rückseite des jährlichen Rentenbescheids lohnt sich: Hier thematisiert die Deutsche Rentenversicherung bereits einige der vorgenannten Punkte in knapper Form. Dennoch lohnt es sich, die Renteninformation als potenziellen Türöffner zur Vorsorgeberatung aufzugreifen. Unabhängige Berater können ihren Kunden so ihre Fachkompetenz unter Beweis stellen – und nahtlos zu attraktiven Lösungen wie der betrieblichen Altersversorgung übergehen.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

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