Wie sich Arbeitgeber eine hohe Förderung sichern und gleichzeitig ihren Mitarbeitern eine attraktive Betriebsrente ermöglichen.
Mein Geld fragt:
Weshalb ist die Förderung nach § 100 EStG nicht nur für sogenannte Niedrigverdiener interessant?
Dr. Henriette Meissner antwortet:
Seit 1. Januar 2018 gibt es die Förderung für Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten mit Monatseinkommen bis 2.200 € eine bAV finanzieren. Bis zu
480 € im Jahr können so für förderfähige, das heißt ungezillmerte Tarife geltend gemacht werden. Dafür gibt es 30 % als Förderbetrag zurück.
Damit lohnt sich für den Arbeitgeber auch das Nachdenken über eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente für alle Beschäftigten. Denn zusammen mit dem Betriebsausgabenabzug ergeben sich je nach Zusammensetzung der Belegschaft staatliche Förderquoten zwischen 30 % und 51 % für die gesamte Investition – ein lohnender Einstieg in eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung für alle.