Der neue steuerliche Förderrahmen von 8 % der BBG gibt vor allem Arbeitnehmern mit hohen Einkommen die Möglichkeit, effektiv vorzusorgen. bAVheute rechnet den Steuervorteil vor und zeigt, warum sich das gerade für privat Krankenversicherte lohnt.
Das die Verdopplung der Steuerfreigrenze von 4 % auf 8 % bei Entgeltumwandlung vor allem für Gutverdienender Vorteile bringt, ist keine wirkliche Überraschung. Doch wie genau sieht der neue Steuervorteil aus? bAVheute hat anhand eines Beispiels ein paar bemerkenswerte Zahlen berechnet. Unser Musterkunde ist angestellt, kinder- und konfessionslos, 30 Jahre alt, privat krankenversichert und verdient 7.000 € monatlich, Steuerklasse I.
Ohne bAV | Mit bAV | |
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Bruttomonatsgehalt | 7.000 Euro | 7.000 Euro |
Entgeltumwandlung in Direktversicherung | 0,00 Euro | 452,17 Euro |
bAV Arbeitgeberzuschuss | 0,00 Euro | 67,83 Euro |
Steuerpflichtiges Einkommen | 7.000 Euro | 6.547,83 Euro |
Sozialversicherungspflichtiges Einkommen | 6.500 Euro | 6.500 Euro |
Steuer und Sozialabgaben | 2.744,83 Euro | 2.544,97 Euro |
Nettomonatsgehalt | 4.255,62 Euro | 4.455,97 Euro |
Gesamtbeitrag bAV | 0,00 Euro | 520,00 Euro |
Auszahlungsbetrag | 4.255,62 Euro | 4.003,80 Euro |
Differenz zum Nettoeinkommen | – | 251,82 Euro |
Der Gesamtbeitrag zur Direktversicherung von 520 € setzt sich wie folgt zusammen:
- 200,35 Euro
- 251,82 Euro durch Verzicht des Arbeitnehmer auf Nettoeinkommen (48,42 %)
- 67,83 Euro
Somit finanziert die Steuerersparnis einen beträchtlichen Teil des Gesamtbeitrags.
Und in der Leistungsphase kommt es nicht zu einer Belastung der bAV-Leistung mit Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Denn der Beitrag zur privaten Krankenversicherung bemisst sich nicht nach dem jeweiligen Einkommen, sondern nach dem Versicherungstarif.