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Wie sich die Entgeltumwandlung mit 8 % der BBG für Gutverdiener lohnt

Der neue steuerliche Förderrahmen von 8 % der BBG gibt vor allem Arbeitnehmern mit hohen Einkommen die Möglichkeit, effektiv vorzusorgen. bAVheute rechnet den Steuervorteil vor und zeigt, warum sich das gerade für privat Krankenversicherte lohnt.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
22.06.2018
Wie sich die Entgeltumwandlung mit 8 % der BBG für Gutverdiener lohnt
© IhorL | Shutterstock

Der neue steuerliche Förderrahmen von 8 % der BBG gibt vor allem Arbeitnehmern mit hohen Einkommen die Möglichkeit, effektiv vorzusorgen. bAVheute rechnet den Steuervorteil vor und zeigt, warum sich das gerade für privat Krankenversicherte lohnt.

Das die Verdopplung der Steuerfreigrenze von 4 % auf 8 % bei Entgeltumwandlung vor allem für Gutverdienender Vorteile bringt, ist keine wirkliche Überraschung. Doch wie genau sieht der neue Steuervorteil aus? bAVheute hat anhand eines Beispiels ein paar bemerkenswerte Zahlen berechnet. Unser Musterkunde ist angestellt, kinder- und konfessionslos, 30 Jahre alt, privat krankenversichert und verdient 7.000 € monatlich, Steuerklasse I.

 Ohne bAVMit bAV
Bruttomonatsgehalt7.000 Euro7.000 Euro
Entgeltumwandlung in Direktversicherung0,00 Euro452,17 Euro
bAV Arbeitgeberzuschuss0,00 Euro67,83 Euro
Steuerpflichtiges Einkommen7.000 Euro6.547,83 Euro
Sozialversicherungspflichtiges Einkommen6.500 Euro6.500 Euro
Steuer und Sozialabgaben2.744,83 Euro2.544,97 Euro
Nettomonatsgehalt4.255,62 Euro4.455,97 Euro
Gesamtbeitrag bAV0,00 Euro520,00 Euro
Auszahlungsbetrag 4.255,62 Euro4.003,80 Euro
Differenz zum Nettoeinkommen–251,82 Euro

Der Gesamtbeitrag zur Direktversicherung von 520 € setzt sich wie folgt zusammen:

  • 200,35 Euro
  • 251,82 Euro durch Verzicht des Arbeitnehmer auf Nettoeinkommen (48,42 %)
  • 67,83 Euro

Somit finanziert die Steuerersparnis einen beträchtlichen Teil des Gesamtbeitrags.

Und in der Leistungsphase kommt es nicht zu einer Belastung der bAV-Leistung mit Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Denn der Beitrag zur privaten Krankenversicherung bemisst sich nicht nach dem jeweiligen Einkommen, sondern nach dem Versicherungstarif.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

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