Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
  • Newsletter
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Wie Sie Kunden von den Vorteilen der Verrentung überzeugen

Warum entscheiden sich viele Kunden gegen eine lebenslange Rentenzahlung und wählen die Kapitalauszahlung? Oft sind Fehleinschätzungen und falsches Schubladendenken der Grund.

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
20.08.2018
Wie Sie Kunden von den Vorteilen der Verrentung überzeugen
© fizkes | Shutterstock

Warum entscheiden sich viele Kunden gegen eine lebenslange Rentenzahlung und wählen die Kapitalauszahlung? Oft sind Fehleinschätzungen und falsches Schubladendenken der Grund.

Was in aller Munde ist, muss noch lange nicht in allen Köpfen angekommen sein.

Lange galt folgende Regel: Die gesetzliche Rente sichert den Alltag. Was zusätzlich angespart wird, kann für „Luxus“, also für Wünsche, Familie und Freizeit, ausgegeben werden.

Die gesetzliche Rente wird für einen Großteil der heute Erwerbstätigen aber nicht mehr ausreichen, um den erreichten Lebensstandard zu halten. In vielen Fällen reicht sie nicht mal zum Überleben, so dass immer mehr Rentner auf die Grundsicherung angewiesen sind. Tendenz steigend. 

Aufgrund dieser Erkenntnis  untersuchten Prof. Dr. Jochen Ruß und Stefan Schelling vom Institut für Finanz- und Aktuarswissenschaften (ifa), warum sich die Menschen bei Ablauf einer Rentenversicherung lieber das angesparte Kapital einmalig auszahlen lassen, statt es zu verrenten. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des GDV entscheiden sich rund zwei Drittel gegen eine Verrentung. „Private Altersvorsorge wird in Zukunft von vielen nicht mehr für die Finanzierung von Extras, sondern zur Sicherung des gewünschten Lebensstandards im Alter benötigt“, sagte Studienautor Jochen Ruß. „Da man einerseits den gewünschten Lebensstandard bis zum Tod erhalten will und andererseits nicht vorhersagen kann, wie alt man wird, besteht ohne eine lebenslange Rente ein Risiko, länger zu leben, als das Geld reicht.“

Typische Fehlschätzung bei der eigenen Lebenserwartung

Obwohl die meisten Menschen wissen, dass sie zusätzlich zur gesetzlichen Rente ein weiteres Einkommen brauchen, entscheiden sie sich mit einer einmaligen Kapitalauszahlung bewusst gegen eine lebenslange Rente. Ruß und Schellig arbeiten in ihrer Studie „Bedarfsgerecht, aber unbeliebt. Nutzen und Akzeptanz der lebenslangen Rente“ typische Fehleinschätzungen als Ursache heraus. Menschen sind besonders anfällig für Fehleinschätzungen bei Entscheidungen, die man nur einmal im Leben treffen muss, und bei komplexen Sachverhalten. Beides treffe auf die Frage der Verrentung zu.

So betrachten es viele Menschen als wertvoller, etwas jetzt sofort zu besitzen, als etwas später zu besitzen. Deshalb soll das Geld lieber vollständig sofort auf das Konto. Als „Ankereffekt“ bezeichnen die Forscher, wenn eine Zahl im Hinterkopf die Einschätzung beeinflusst. Das trifft häufig bei der Einschätzung der eigenen Lebenserwartung zu, die man ähnlich einschätzt wie die Lebenserwartung etwa der Eltern. Und die kann sich massiv unterscheiden.

 195020182050
65-jähriger Mann: Lebenserwartung77,7 Jahre84,6 Jahre 88,5 Jahre
65-jähriger Mann: Chance, 95 zu werden0,9 %12,5 %26,7 %
65-jährige Frau: Lebenserwartung79,4 Jahre87,9 Jahre91,1 Jahre
65-jährige Frau: Chance, 95 zu werden1,7 %22,2 %38,0 %

Quelle: Jochen Ruß, Stefan Schelling: „Bedarfsgerecht, aber unbeliebt. Nutzen und Akzeptanz der lebenslangen Rente“,

Institut für Finanz- und Aktuarswissenschaften. Juli 2018

Verhaltensmuster „mentale Buchführung“

Der Mensch denkt in Schubladen und Kategorien. Die Altersvorsorge liegt bei vielen Menschen in der mentalen Schublade „Investment“, nicht „Versicherung“. Dadurch wird die Rentenversicherung nach falschen Kriterien bewertet. Nämlich oft nach Renditeaspekten, statt nach der Absicherung eines Risikos. Bei Altersvorsorge, ob betrieblich oder privat, steht die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos im Mittelpunkt. Das finanzielle Risiko, länger zu leben als das Geld reicht, wird dadurch vermieden.

Hier sind kompetente Berater gefragt: Die Kombination aus sachgerechter Erläuterung der Rentenversicherung und Aufklärung über eine realistische Lebenserwartung kann die Akzeptanz der Verrentung erhöhen. Die Studienherausgeber betonen, wie wichtig es ist, die Verrentung vorrangig als Absicherung von Konsum und Lebensstandard, und nicht als Investment zu präsentieren.

Die Verbreitung der Verrentung von angespartem Kapital ist aus wissenschaftlicher und politischer Sicht das erstrebenswerte Ziel, um Altersarmut zu bekämpfen und zu vermeiden.

Auch die Versicherungsanbieter sind gefragt: Eine geeignete und kundenfreundliche Produktgestaltung mit attraktiver Rente kann die Akzeptanz erhöhen.

Bild von Frank Wörner

Beitrag von:

Frank Wörner

Jurist Grundsatzfragen Recht bAV, Die Stuttgarter

Das könnte Sie auch interessieren

Pensionsrückstellungen bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen
BMF schafft Klarheit

Pensionsrückstellungen bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen

Mit Schreiben vom 17.9.2026 schließt sich das BMF dem BFH-Beschluss vom 4.9.2024 an und hebt das bisher gültige Schreiben aus 2002 auf. Ausgangspunkt bilden der BFH-Beschluss vom 4.9.2024 (XI R…

Bild von Andreas Mock
Bild von Frank Wörner
Andreas Mock, Frank Wörner, Die Stuttgarter
23.09.2026
Sachwalterstellung bedeutet nicht unbegrenzte Rundumberatung
Beratungspflichten

Sachwalterstellung bedeutet nicht unbegrenzte Rundumberatung

Das OLG München (Beschluss vom 7.8.2026 – 25 W 1080/26) bestätigt, dass sich die Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers grundsätzlich auf das vom Kunden konkret angefragte…

Bild von Matthias Sandrock
Matthias Sandrock, Die Stuttgarter
22.09.2026
Neue Rechengrößen und Auswirkungen auf die bAV
SV-Rechengrößen 2027

Neue Rechengrößen und Auswirkungen auf die bAV

Der Referentenentwurf zu den Rechengrößen 2027 liegt vor. Vorgesehen sind deutliche Anhebungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken- und Rentenversicherung. Das führt auch zu einer…

Bild von Karin Gleich-Nguyen
Bild von Andreas Mock
Karin Gleich-Nguyen, Andreas Mock, Die Stuttgarter
21.09.2026

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Unser Newsletter

Bestellen Sie sich die wichtigsten Neuigkeiten für Ihre bAV-Beratung direkt in Ihr E-Mail-Postfach: aktuelle Praxisfälle, Kommentare zur laufenden Rechtsprechung sowie Reportagen und Tipps für die Vertriebspraxis vom bAVheute-Expertenteam und Gastautoren.

Kostenlos abonnieren
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung AG

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung AG 2026

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.