Wie Arbeitgeber die doppelte Förderung bei der Arbeitgeberrente für die gesamte Belegschaft nutzen können.
Mein Geld fragt:
Worauf ist bei einer arbeitgeberfinanzierten Rente seit dem BRSG zu achten?
Dr. Henriette Meissner antwortet:
Eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist der neue Beratungsansatz für Vermittler – gerade auch für mittelständische Unternehmen. Der Gesetzgeber fördert das seit der Einführung des BRSG mit dem § 100 EStG zusätzlich. Je nach Zusammensetzung der Belegschaft entstehen so Förderquoten auf die bAV-Investition zwischen 30 % und 51 %. Wird eine Arbeitgeberrente für die gesamte Belegschaft eingeführt, ist deshalb die Wahl eines förderfähigen (ungezillmerten) Tarifes besonders wichtig, um die doppelte Förderung zu nutzen.
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Dr. Henriette Meissner, Per Protoschill, Die Stuttgarter
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