Mein Geld fragt:
Worauf ist bei einer arbeitgeberfinanzierten Rente seit dem BRSG zu achten?
Dr. Henriette Meissner antwortet:
Eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist der neue Beratungsansatz für Vermittler – gerade auch für mittelständische Unternehmen. Der Gesetzgeber fördert das seit der Einführung des BRSG mit dem § 100 EStG zusätzlich. Je nach Zusammensetzung der Belegschaft entstehen so Förderquoten auf die bAV-Investition zwischen 30 % und 51 %. Wird eine Arbeitgeberrente für die gesamte Belegschaft eingeführt, ist deshalb die Wahl eines förderfähigen (ungezillmerten) Tarifes besonders wichtig, um die doppelte Förderung zu nutzen.