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Worauf ist bei einer arbeitgeberfinanzierten Rente seit dem BRSG zu achten?

Was Arbeitgeber beachten müssen, um sich bei der Arbeitgeber-Rente die volle staatliche Förderung zu sichern.

bAVheute
01.04.2019
Worauf ist bei einer arbeitgeberfinanzierten Rente seit dem BRSG zu achten?
Dr. Henriette Meissner © Angela Pfeiffer

Was Arbeitgeber beachten müssen, um sich bei der Arbeitgeber-Rente die volle staatliche Förderung zu sichern.

Mein Geld fragt:

Worauf ist bei einer arbeitgeberfinanzierten Rente seit dem BRSG zu achten?

Dr. Henriette Meissner antwortet:

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bietet Unternehmen die Chance, eine Arbeitgeber-Rente für alle Mitarbeiter einzuführen. Das ist einfach zu handhaben und zu kommunizieren. Wichtig ist dabei die Wahl eines nach § 100 EStG förderfähigen ungezillmerten Tarifs. Denn so bekommt das Unternehmen neben der Möglichkeit des Betriebsausgaben-Abzugs, je nach Zusammensetzung der Belegschaft, eine doppelte staatliche Förderung zwischen 30 % und 51 % für die Aufwendungen zur Betriebsrente. Und auch die Mitarbeiter haben etwas davon.

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