Schutzschild in der bAV: Welchen Dokumentations- und Informationspflichten Makler und Arbeitgeber aus eigenem Interesse nachkommen sollten.
Mein Geld fragt:
Worauf ist in der bAV hinsichtlich der Dokumentations- und Informationspflichten zu achten?
Dr. Henriette Meissner antwortet:
In der bAV gibt es viele unterschiedliche Dokumentations- und Informationspflichten für Makler, Arbeitgeber und Versorgungsträger. Das kann zunächst einen erhöhten Aufwand bedeuten. Diese Pflichten können aber auch als Schutzschild fungieren. Denn ausführliche Muster – z.B. für die Entgeltumwandlungsvereinbarung – stellen sicher, dass der Arbeitnehmer eine informierte Entscheidung treffen kann. Damit schützen sie Arbeitgeber und Vermittler in einem sorgfältigen Dokumentationsprozess gleichermaßen.
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Dr. Henriette Meissner, Per Protoschill, Die Stuttgarter
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