Laut Bundesfinanzministerium soll der Höchstrechnungszins als Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen, zu Beginn 2025 erstmals seit 30 Jahren von 0,25 % auf 1,0 % steigen. Abzugrenzen ist der Höchstrechnungszins dabei vom Garantiezins, den Lebensversicherer individuell auf ihre Produkte gewähren.
Die Erhöhung ist die konsequente Folge eines seit Ende 2021 gestiegenen Zinsniveaus. Ab dem vierten Quartal 2021 bewegte sich der maßgebliche Swap-Satz (Null-Kupon-Euro-Swap für 10 Jahre Laufzeit) abrupt von nahe 0 % auf ca. 3 % Ende 2022. Seitdem schwankt er auf hohem Niveau. Ende März 2024 betrug er 2,57 %, so dass der Abstand zwischen aktuellem Höchstrechnungszins und Swap-Satz deutlich mehr als zwei Prozentpunkte beträgt. Dies bietet ausreichend Sicherheit für eine moderate Anhebung.
Dieser Schritt wird von den Stakeholdern allgemein begrüßt. So sagte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen:
„Die Anhebung des Höchstrechnungszinses ist eine angemessene Reaktion auf das seit 2021 stark gestiegene Zinsniveau. Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.“
Von einer Anhebung des Höchstrechnungszinses sind Neuverträge mit Garantien betroffen, die ab der Anhebung geschlossen werden. Bei Rentenversicherungen profitieren Kundinnen und Kunden mit flexiblen Rentenfaktoren, die ebenfalls steigen können. Bestandskunden profitieren vom gestiegenen Zinsniveau durch eine steigende Überschussbeteiligung. Dazu sagt Asmussen: „Etliche Lebensversicherer haben bereits die Überschussbeteiligung für 2024 erhöht.“ Auch bei Neuverträgen gilt: Wenn die erwirtschaftete Rendite des Versicherers steigt, steigt auch die Überschussbeteiligung.