Die deutschen Betriebsrentner zeigen sich von der Corona-Krise bislang weitgehend unbeeindruckt: Eine neue Umfrage des Risikoberaters Aon zeigt, dass der Großteil (55 %) der Arbeitnehmer seine betriebliche Altersversorgung ohne Änderungen fortführt: Von den 67 befragten Unternehmen aus verschiedenen Branchen gaben lediglich 5 % an, dass ihre Beschäftigten die Entgeltumwandlung weniger in Anspruch nehmen würden als vor Beginn der Pandemie. In 4 % der Unternehmen stieg hingegen die Bereitschaft, sich mittels Entgeltumwandlung eine Betriebsrente aufzubauen.

Zuschüsse haben hohe Bedeutung
Weiterhin zeigt die Umfrage die hohe Bedeutung des Zuschusses durch den Arbeitgeber und wie dieser die bAV-Bereitschaft der Mitarbeiter fördert: So erreichen ungefähr zwei Drittel der Unternehmen, die eine Entgeltumwandlung bezuschussen, eine Mitarbeiterbeteiligung von über 25 %. Bei Unternehmen, die keine Zuschüsse gewähren, schaffte dies nur ein Drittel.
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist der Arbeitgeber seit 2019 dazu verpflichtet, bei Neuverträgen einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu zahlen, wenn er hierdurch selbst Sozialbeiträge einspart. Ab 2022 gilt diese Regelung auch für bestehende Verträge.
Vielen Unternehmen stellt sich weiterhin die Frage, ob sie diesen Zuschuss „spitz“ oder besser pauschal, z. B. mit 15 % abrechnen sollten. Der Großteil der Unternehmen sprach sich in diesem Zusammenhang für eine unbürokratische Lösung aus. Sie bevorzugen Zuschüsse mittels Festbeiträgen oder pauschalen Beteiligungen. Lediglich ein Viertel der Unternehmen errechnet die tatsächlich eingesparten Sozialbeiträge und passt den Zuschuss laufend an.
Auch Dr. Henriette Meissner, Generalbevollmächtigte für die bAV bei der Stuttgarter, spricht sich klar für eine pauschale Berechnung aus: Während die “spitze” Abrechnung neben einer erhöhten Haftung auch einen größeren Verwaltungsaufwand mit sich bringt, kann die pauschale Abrechnung mit hoher Rechtssicherheit für den Arbeitgeber punkten.