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BRSG-Meinungen: Lob und Ungewissheit

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist beschlossen, die Stimmen dazu fallen sehr unterschiedlich aus. Auch die Rolle der Berater ist fraglich.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
16.08.2017
BRSG-Meinungen: Lob und Ungewissheit
© Twinsterphoto | Shutterstock

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist beschlossen, die Stimmen dazu fallen sehr unterschiedlich aus. Auch die Rolle der Berater ist fraglich.

 Thomas Richter, BVI-Chef: 

„Der Verzicht auf Garantien ist revolutionär.“

Für den Chef des deutschen Fondsverbandes BVI,
ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz ein „Meilenstein“
und sogar „das Beste, was die Politik in Sachen Rente
seit langem hervorgebracht hat“.

Foto: BVI

Oliver Zander, Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer: 

„Ausgewogener Kompromiss, von dem alle profitieren können“

Für den Hauptgeschäftsführer ist das Gesetz ein
wichtiger und richtiger Schritt.
Die Verbesserungen bei der betrieblichen Altersversorgung
stärken das deutsche 3-Säulen-Modell in der Altersversorgung
insgesamt.

Foto: Gesamtmetall

Michael Hoppstädter, Mitglied der Geschäftsführung, Longial GmbH: 

„Ein großer Wurf dieser Regierungskoalition“ 

Man hätte sich zwar mehr vorstellen und wünschen können, aber
insgesamt wird die Einigung und die nun noch gegenüber dem
Regierungsentwurf vereinbarten Verbesserungen ausdrücklich
begrüßt.

Foto: Longial GmbH

Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH: 

„Das Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt meiner Ansicht nach wichtige Impulse in drei Bereichen.“

Der erste Bereich betrifft die neu zu schaffenden Sozialpartnermodelle. Hier sind die Tarifvertragsparteien gefragt. Die Versicherer stehen gerne als Sparringspartner und Dienstleister zur Verfügung. Dazu formieren sich gerade Angebote, wie Das Rentenwerk, einem Konsortium aus Die Stuttgarter, Debeka, Gothaer, HUK-Coburg und Barmenia. Das Rentenwerk will spezielle Lösungen für die neuen Modelle anbieten. Die neuen Angebote werden etwas Zeit brauchen und sollten kommunikativ gut begleitet werden. Denn reine Beitragszusagen ohne Garantien, sogenannte Zielrenten, sind in Deutschland ein Novum.

Der zweite Bereich sind die Verbesserungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Dies sind zum Beispiel der Freibetrag in der Grundsicherung oder der neue Förderbeitrag für Niedrigverdiener. Das sind gute Impulse, sowohl für die bisherige als auch für die neue Welt der bAV. Hier ist Beratungsbedarf in jedem Unternehmen vorhanden.

Der dritte Bereich ist die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis bei allen Neu- und Altzusagen zur bAV. Dieser Aspekt ist erst ganz zuletzt ins Gesetz gekommen. Auch dies löst Informations- und Beratungsbedarf aus. Zum Beispiel ist die Frage zu klären, wie mit bereits vorhandenen Zuschussregeln umzugehen ist. Das wird sicherlich auch Impulse für das Neugeschäft geben.

Foto: Die Stuttgarter 

Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Geschäftsführung: 

„bAV wird sicherlich nicht einfacher“ 

Für den Versicherungsverband GDV ist durch das Nebeneinander von zwei gänzlich unterschiedlichen Systemen – mit und ohne Tariflösungen – die bAV „in toto sicherlich nicht einfacher geworden“. Auch das Garantieverbot sieht man naturgemäß kritisch. Mögliche Schwankungen oder sinkende Renten seien gerade für Geringverdiener schmerzlich.

Foto: GDV

Michael Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK):

„Richtige Richtung trotz Wehrmutstropfen“ 

BVK-Präsident Michael Heinz begrüßt die Erhöhung der Riester-Förderung auf 175 Euro. „Allerdings sind für unseren Berufsstand auch Wermutstropfen im BRSG enthalten, wie beispielsweise die Sozialpartner-bAV und die Opting-Out-Klausel. Hier wird die erfahrene und qualifizierte Expertise der Versicherungsvermittler in der betrieblichen Altersvorsorge schlicht außen vorgelassen.“

Foto: BVK

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

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